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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            RC30
                             Typ                               RC30-707
                             Radgröße                          7,0Jx17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             V9            RC30-707 V9 / ohne Ring               5/112/57,1          40          730    2250
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        50461
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             RC30-707 (s.o.)
                             Radgröße                          7,0Jx17H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube              Kugel          140                    30
                                       M14x1,5                      D = 27,8mm



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Audi


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi Q3 (I)                 88-162       215/55R17                                          A07 A12 A14
                             8U, 8U1                     88-162       215/60R17                                          A21 A57 V00
                             e1*2007/46*0591*..;         88-162       225/50R17                                          V17 S01
                             e13*2007/46*1163*..         88-162       225/55R17
                                                         88-162       235/50R17
                                                         88-162       235/55R17
                                                         88-162       245/50R17
                             Audi Q3 (I)                 88-162       215/55R17                                          A07 A12 A14
                             8U, 8U1                     88-162       215/60R17                                          A21 A57 KMV
                             e1*2007/46*0591*..;         88-162       225/50R17                                          V00 V17 S01
                             e13*2007/46*1163*..         88-162       225/55R17
                             - mit Radhaus-              88-162       235/50R17
                               Verbreiterungen           88-162       235/55R17
                                                         88-162       245/50R17
                             Audi Q3, -/Sportback (II)   110-169      215/65R17    A33                                   A07 A14 A21
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             F3                          110-169      225/60R17    A12                                   A57 S01
                             e1*2007/46*1900*..          110-169      225/65R17    A12
                                                         110-169      235/60R17    A12
                                                         110-169      245/55R17    A12
                             Audi Q3, -/Sportback (II)   110-169      215/65R17    A33                                   A07 A14 A21
                             F3                          110-169      225/60R17    A12                                   A57 RQ3 S01
                             e1*2007/46*1900*..          110-169      225/65R17    A12
                             - mit Radhaus-              110-169      235/60R17    A12
                              Verbreiterungen            110-169      245/55R17    A12




                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 5

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             RQ3 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
                             (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38
                             mit 255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
                             COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                             ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17     255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2020 in Lambsheim statt.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 46 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 5



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             Lambsheim, 12. August 2020




                             Bohlander                                                                    00348515.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim