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							                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55048415 (4. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 3


                       Prüfgegenstand

                       Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                       führung                                        Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                       V7         RC30-707 V7 / ohne Ring             5/112/57,1          40          730    2250



                       Befestigungsmittel

                       Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund                Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                       S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 25,6 mm   140                     27,5



                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
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                       Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Skoda Kodiaq            85-140        215/65R17    A91 ECE                              A14 A21 A57
                       NS                                                                                      S02
                       e8*2007/46*0249*
                       Skoda Superb (III)      88-206        215/55R17    A91 ECE                              A14 A21 A57
                       3T                                                                                      Car Lim S02
                       e11*2001/116*
                       0326*32-..;
                       e11*2007/46*
                       0014*22-..
                       VW Passat (VIII)        88-176        215/55R17    A31 ECE                              A14 A21 A57
                       3C                                                                                      Car Lim VoA
                       e1*2001/116*                                                                            S02
                       0307*37-..
                       - Limousine / Variant
                       ab MJ 2015 (B8/3G)
                       VW Tiguan (II)          85-176        215/65R17    A33 ECE                              A14 A21 A57
                       5N                                                                                      KOV S02
                       e1*2001/116*
                       0450*24-..
                       - ab Modell 2016
                       VW Tiguan (II)          85-176        215/65R17    A11 ECE                              A14 A21 A57
                       5N                                                                                      KMV S02
                       e1*2001/116*
                       0450*24-..
                       - ab Modell 2016
                       - mit Radhaus-
                         Verbreiterungen




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55048415 (4. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 3


                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                       trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                       werden.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                       bene Reifenfülldruck zu beachten ist.


                       Spezielle Auflagen und Hinweise
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                       A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                       ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                       genrand hinausragen.

                       A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                       schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                       A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                       schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                       mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55048415 (4. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 3


                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                       ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                       wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                       Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                       chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                       KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                       sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                       Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                       verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
                       durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
                       die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                       VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
R124 000916, Erw. 04




                       (Typ 3C, 3c).


                       Lambsheim, 18. April 2017
                                                                                                            00269917.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim