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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            RC30
Typ                               RC30-707
Radgröße                          7,0Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
X5            RC30-707 X5 /                        5/100/54,1          43          730    2250
              BA06 N2 Ø63,4 - Ø54,1


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        50461
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             RC30-707 (s.o.)
Radgröße                          7,0Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Lexus
                                  Subaru
                                  Toyota


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT200h           73            205/45R17     A91 R37 T88                           A14 A21 A58
A10(a)                 73            205/50R17     A12 R37                               Flh S02
e11*2007/46*0150*..    73            215/45R17     A91
                       73            225/45R17     A12
Subaru Trezia          66, 73        195/45R17                                           A12 A14 A21
D1(a)                  66, 73        205/45R17                                           A58 S02
e11*2007/46*0021*..
Toyota Avensis         81-120        205/50R17     A12 R37                               A14 A21 Car
T25                    81-120        215/45R17     A13                                   Flh Sth V17
e11*2001/116*0196*.    81-120        215/50R17     A01 A12 G03                           S02
                       81-120        215/50R17     A12 R09
                       81-120        225/45R17     A12
Toyota Prius (III)     73            205/45R17     A91 T88                               A14 A21 S02
XW3(a), XW3P           73            205/50R17     A01 A12 K6f
e11*2001/116*0264*.    73            215/45R17     A12
e11*2007/46*0015*..
Toyota Verso-S         66, 73        195/45R17                                           A12 A14 A21
XP12(a)                66, 73        205/45R17                                           A58 S02
e11*2007/46*0020*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17      255/45R17
Nr. 16   235/55R17      255/50R17
Nr. 17   235/60R17      255/55R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juli 2015 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Juli 2015




Bohlander                                                                    00232051.DOC




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                                               Herstellerempfehlung
                                              Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                             RC30 7,0x17
KBA / ECE                                                          50461 / 000916

Hersteller RDKS/TPMS                                               Ventilart        Montierbar
                                                      Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                              Metall               ja
Continental / VDO Redi                                                                  ja
CUB Universal                                          Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                          nein
Orange Universal Clamp In                              Metall                           ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi                            ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall                           ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall                           ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall                           ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall                           ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall                           ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall                           ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi                            ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall                           ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall                           ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall                           ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall                           ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall                           ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall                           ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall                           ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall                          nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall                          nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall                           ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall                           ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi                            ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi                            ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi                            ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi                            ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi                            ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi                            ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall                           ja
TRW LCCI Clamp In                                      Metall                           ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.