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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RC30
               Typ                               RC30-707
               Radgröße                          7,0Jx17H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               X5           RC30-707 X5 /                         5/100/54,1          43          730    2250
                            BA06 N2 Ø63,4 - Ø54,1


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        50461
§22 50461*15




               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             RC30-707 (s.o.)
               Radgröße                          7,0Jx17H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   34,5
                         Brock Typ: D6
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      105                   34,5
                         Brock Typ: D6


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Lexus
                                                 Mazda
                                                 Subaru
                                                 Toyota


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lexus CT 200h          73            205/45R17   A91 R37 T88                      A14 A21 A58
               A10(a)                 73            205/50R17   A12 R37                          Flh S01
               e11*2007/46*0150*..;   73            215/45R17   A91
               e6*2007/46*0334*..     73            225/45R17   A12
               Mazda 2 Hybrid         68            195/45R17                                    A12 A14 A21
               ZV                     68            205/45R17                                    A58 Flh NoE
               e6*2018/858*00149*..   68            215/40R17   A01 K6r                          NoP S02
                                      68            215/45R17   A01 K6r
               Subaru Trezia          66, 73        195/45R17                                    A12 A14 A21
               D1(a)                  66, 73        205/45R17                                    A58 S01
               e11*2007/46*0021*..
               Toyota Avensis         81-120        205/50R17   A12 R37                          A14 A21 Car
               T25                    81-120        215/45R17   A13                              Flh Sth V17
               e11*2001/116*0196*.    81-120        215/50R17   A01 A12 G03                      S01
                                      81-120        215/50R17   A12 R09
                                      81-120        225/45R17   A12
               Toyota Prius (III)     73            205/45R17   A91 T88                          A14 A21 S01
               XW3(a), XW3P           73            205/50R17   A01 A12 K6f
§22 50461*15




               e11*2001/116*0264*.    73            215/45R17   A12
               e11*2007/46*0015*..
               Toyota Prius (IV)      72            205/45R17   A31 T88                          A14 A21 A58
               XW5(EU,M), -/TMG       72            205/50R17   A12                              Flh S01
               e11*2007/46*2971*..;   72            215/45R17   A91
               e13*2007/46*1931*..;   72            225/45R17   A12
               e6*2007/46*0339*..
               Toyota Verso-S         66, 73        195/45R17                                    A12 A14 A21
               XP12(a)                66, 73        205/45R17                                    A58 S01
               e11*2007/46*0020*..
               Toyota Yaris (IV)      53,68,92      195/45R17                                    A12 A14 A21
               XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      205/45R17                                    A58 Flh KOV
               /TGRE                  53,68,92      215/40R17   A01 K6r                          LY5 NoE NoP
               e6*2007/46*0437*..;    53,68,92      215/45R17   A01 K6r                          S02
               e13*2007/46*2342*..;
               e13*2018/858*00004*.
               .;
               e20*2018/858*00007*.
               .
               Toyota Yaris (IV)      53,68,92      195/45R17                                    A12 A14 A21
               XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      205/45R17                                    A58 Flh KOV
               /TGRE                  53,68,92      215/40R17   A01 K6r                          LY4 NoE NoP
               e6*2007/46*0437*..;    53,68,92      215/45R17   A01 K6r                          S02
               e13*2007/46*2342*..;
               e13*2018/858*00004*.
               .;
               e20*2018/858*00007*.
               .




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 50461*15




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§22 50461*15




               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
               mitte vollständig umzulegen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LY4      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseiti-
               ger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
               205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu An-
               schlag).



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7

               LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
               205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
               Anschlag).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 50461*15




               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17     215/35R17
               Nr. 2    195/45R17     215/40R17
               Nr. 3    205/40R17     225/35R17
               Nr. 4    205/45R17     235/40R17
               Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17     225/50R17
               Nr. 7    215/40R17     245/35R17
               Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17     235/50R17
               Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17     255/45R17
               Nr. 16   235/55R17     255/50R17
               Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§22 50461*15




               Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17     285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 25. November 2022 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 25. November 2022




               Wagner                                                                00400744.DOC
               RN/BW
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