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							                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55048415 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 3


                            Prüfgegenstand                   Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

                            Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            V7         RC30-707 V7 / ohne Ring                5/112/57,1          45          730    2250



                            Befestigungsmittel

                            Nr. Art der Befestigungsmittel        Bund                  Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                            S02 Serien-Schraube M14x1,5           Kugel D = 25,6 mm     120                   27,5
                            S03 Serien-Schraube M14x1,5           Kugel D = 25,6 mm     140                   27,5



                            Verwendungsbereich
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            Handelsbezeichnung          kW-          Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                Bereich                   weise                                Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Audi Q2                     85, 110      215/55R17    ECE                                  A12 A14 A21
                            GA                                                                                         A58 S03
                            e1*2007/46*1552*..
                            - Frontantrieb
                            Audi Q2 Quattro             110, 140     215/55R17    ECE                                  A12 A14 A21
                            GA                                                                                         A56 S03
                            e1*2007/46*1552*01-..
                            Seat Ateca                  85, 110      215/55R17    A13 ECE                              A14 A21 A58
                            5FP                                                                                        F23 S03
                            e9*2007/46*6394*..
                            - Frontantrieb
                            Seat Ateca 4drive           110, 140     215/55R17    A13 ECE                              A14 A21 A56
                            5FP                         110, 140     225/55R17    A12 ECE                              F24 S03
                            e9*2007/46*6394*..
                            Skoda Karoq                 85, 110      215/55R17    A13 ECE                              A14 A21 A58
                            NU                                                                                         F23 KOV S03
                            e8*2007/46*0272*..
                            - Frontantrieb
                            Skoda Karoq 4x4             110, 140     215/55R17    A13 ECE M+S                          A14 A21 A56
                            NU                          110, 140     225/55R17    A12 ECE                              F24 KOV S03
                            e8*2007/46*0272*..
                            Skoda Octavia Scout (III)   81-135       225/50R17    ECE                                  A12 A14 A21
                            5E                                                                                         A56 Car F24
                            e11*2007/46*0243*00-19                                                                     S02
                            Skoda Yeti                  77-125       225/50R17    ECE                                  A12 A14 A21
                            5L                                                                                         A57 S02
                            e11*2007/46*0010*..,
                            e11*2007/46*0034*..




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55048415 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 3

                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                            trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                            werden.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                            Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                            bene Reifenfülldruck zu beachten ist.


                            Spezielle Auflagen und Hinweise
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                            ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                            wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                            Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55048415 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 3


                            F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                            F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                            (Einzelradaufhängung).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                            sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
                            durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
                            die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
                            durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                            Lambsheim, 6. November 2017
                                                                                                                 00282483.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim