GUTACHTEN zur ECE R124 000916 Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55048415 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 3 Prüfgegenstand Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) V7 RC30-707 V7 / ohne Ring 5/112/57,1 45 730 2250 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 25,6 mm 120 27,5 S03 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 25,6 mm 140 27,5 Verwendungsbereich R124 E1*124R00/01*0916*06 Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ Bereich weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi Q2 85, 110 215/55R17 ECE A12 A14 A21 GA A58 S03 e1*2007/46*1552*.. - Frontantrieb Audi Q2 Quattro 110, 140 215/55R17 ECE A12 A14 A21 GA A56 S03 e1*2007/46*1552*01-.. Seat Ateca 85, 110 215/55R17 A13 ECE A14 A21 A58 5FP F23 S03 e9*2007/46*6394*.. - Frontantrieb Seat Ateca 4drive 110, 140 215/55R17 A13 ECE A14 A21 A56 5FP 110, 140 225/55R17 A12 ECE F24 S03 e9*2007/46*6394*.. Skoda Karoq 85, 110 215/55R17 A13 ECE A14 A21 A58 NU F23 KOV S03 e8*2007/46*0272*.. - Frontantrieb Skoda Karoq 4x4 110, 140 215/55R17 A13 ECE M+S A14 A21 A56 NU 110, 140 225/55R17 A12 ECE F24 KOV S03 e8*2007/46*0272*.. Skoda Octavia Scout (III) 81-135 225/50R17 ECE A12 A14 A21 5E A56 Car F24 e11*2007/46*0243*00-19 S02 Skoda Yeti 77-125 225/50R17 ECE A12 A14 A21 5L A57 S02 e11*2007/46*0010*.., e11*2007/46*0034*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R124 000916 Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55048415 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 3 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon- trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie- bene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise R124 E1*124R00/01*0916*06 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä- ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not- wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R124 000916 Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55048415 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 3 F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass R124 E1*124R00/01*0916*06 die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Lambsheim, 6. November 2017 00282483.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim