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							                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 1 von 2


                       Prüfgegenstand

                       Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                       führung                                        Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
                       H4        RC30-707 H4 / ohne Ring              5/114,3/64,1         45          730    2250



                       Befestigungsmittel

                       Nr. Art der Befestigungsmittel       Bund            Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
                       S02 Serien-Mutter M12x1,5            Kugel D = 24 mm 110                    -



                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-   Auflagen und
R124 000916, Erw. 04




                       Fahrzeug-Typ                                        weise                              Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Honda CR-V (IV)           88-118        225/65R17   ECE                                A13 A14 A21
                       RE5, RE6                                                                               A57 S02
                       e11*2001/116*0301*10-
                       e11*2001/116*0302*11-
                       ab Facelift 2015
                       Honda Civic (VII) Sport   66-118        215/45R17   ECE                                A12 A14 A21
                       EP1,-2,-4, EV1                                                                         Flh S02
                       e11*98/14*
                       0173, 0174, 0188*..
                       e11*2001/116*0198*.
                       Honda Civic (VII) Type    147           205/45R17   ECE                                A12 A14 A21
                       R                                                                                      S01
                       EP3
                       e11*98/14*0175*..
                       Honda Civic (VIII)        92, 104       215/45R17   ECE                                A12 A14 A21
                       4-Türer                                                                                Sth S02
                       FB1,FB2,FB7,FB8
                       e11*2007/46*0183*..;
                       e11*2007/46*0184*..;
                       e11*2007/46*0185*..;
                       e11*2007/46*0186*..



                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                       trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                       werden.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 2

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                       bene Reifenfülldruck zu beachten ist.


                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
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                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                       genrand hinausragen.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                       ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                       wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                       Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                       hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                       verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                       einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                       Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.


                       Lambsheim, 18. April 2017
                                                                                                              00269938.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim