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							                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55048415 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 3


                            Prüfgegenstand                     Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

                            Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                            führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe        last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
                            H4         RC30-707 H4 / ohne Ring               5/114,3/64,1        45           730    2250




                            Befestigungsmittel

                            Nr. Art der Befestigungsmittel         Bund            Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm)
                            S02 Serien-Mutter M12x1,5              Kugel D = 24 mm 110                       -
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            Verwendungsbereich

                            Handelsbezeichnung           kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                             Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Honda CR-V (IV)              88-118       225/65R17   A13 ECE                              A14 A21 A57
                            RE5, RE6                                                                                   S02
                            e11*2001/116*0301*10-..
                            e11*2001/116*0302*11-..
                            ab Facelift 2015
                            Honda Civic (VII) Sport      66-118       215/45R17   ECE                                  A12 A14 A21
                            EP1,-2,-4, EV1                                                                             Flh S02
                            e11*98/14*0173*..,
                            e11*98/14*0174*..,
                            e11*98/14*0188*..,
                            e11*2001/116*0198*..
                            Honda Civic (VII) Type R     147          205/45R17   ECE                                  A12 A14 A21
                            EP3                                                                                        S02
                            e11*98/14*0175*..
                            Honda Civic (VIII) 4-Türer   92, 104      215/45R17   ECE                                  A12 A14 A21
                            FB1,FB2,FB7,FB8                                                                            Sth S02
                            e11*2007/46*0183*..;
                            e11*2007/46*0184*..;
                            e11*2007/46*0185*..;
                            e11*2007/46*0186*..
                            Honda Civic (X)              92-134       215/50R17   A94 ECE                              A14 A21 Lim
                            Limousine                                                                                  S02
                            FC
                            e11*2007/46*3633*..




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55048415 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 3


                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
                            Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
                            entsprechend ersetzt werden.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                            Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                            vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                            Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                            einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                            6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                            Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                            TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                            Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                            geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                            dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
                            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                            werden.

                            ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                            serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                            Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                            Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                            Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55048415 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 3


                            Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.


                            Lambsheim, 28. Juli 2017
                                                                                                                 00275970.DOC
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim