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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                             Modell                           RC30
                             Typ                              RC30-707
                             Radgröße                         7,0Jx17H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             N7            RC30-707 N7 / ohne Ring               5/114,3/66,1        45          730    2250
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                       50461
                             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung            RC30-707 (s.o.)
                             Radgröße                         7,0Jx17H2
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Mutter M12x1,25        Kegel 60°      110                     25,5
                                       Nissan T-Nr.: 40424 V5510
                             S02       Serien-Mutter M12x1,25        Kegel 60°      115                     25,5
                                       Nissan T-Nr.: 40424 V5510
                             S03       Serien-Schraube M12x1,5       Kegel 60°      110                     23,5
                             S04       Serien-Schraube M12x1,5       Kegel 60°      105                     23,5
                                       Renault T.-Nr: 7703003008



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 8

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Dacia
                                                           Nissan
                                                           Renault


                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Duster (II) 2WD      66-110       215/55R17    A90                                A07 A14 A21
                             SR (SR*H..)                66-110       215/60R17    A12                                A58 F23 KOV
                             e2*2001/116*0323*43-..;    66-110       225/55R17    A12                                S04
                             e2*2007/46*0013*12-..      66-110       235/50R17    A01 A12 K1a K1b K2a K2b
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             - ab Modell 2018           66-110       235/55R17    A01 A12 K1a K1b K2a K2b
                                                        66-110       245/50R17    A01 A12 K1c K2c
                             Dacia Duster (II) 4WD      80-110       215/55R17    A90                                A07 A14 A21
                             SR (SR*H..)                80-110       215/60R17    A12                                A56 F24 KOV
                             e2*2001/116*0323*43-..;    80-110       225/55R17    A12                                S04
                             e2*2007/46*0013*12-..      80-110       235/50R17    A01 A12 K1a K1b K2a K2b
                             - ab Modell 2018           80-110       235/55R17    A01 A12 K1a K1b K2a K2b
                                                        80-110       245/50R17    A01 A12 K1c K2c
                             Nissan Juke (I) 2WD        69-147       205/55R17    A13                                A07 A14 A21
                             F15                        69-147       215/55R17    A13                                A58 V17 S01
                             e11*2007/46*0132*..;       69-147       225/50R17    A12
                             e3*2007/46*0162*..,        69-147       235/50R17    A12
                             e5*2007/46*1031*..
                             - incl. Facelift 2014
                             Nissan Juke (I) 4WD        140, 147     205/55R17    A13                                A07 A14 A21
                             F15                        140, 147     215/55R17    A13                                A56 S01
                             e11*2007/46*0132*..,       140, 147     225/50R17    A12
                             e5*2007/46*1031*..         140, 147     235/50R17    A12
                             - incl. Facelift 2014
                             Nissan Juke (I) Nismo RS   157, 160     215/55R17    A13                                A07 A14 A21
                             F15                        157, 160     225/50R17    A12                                A57 V00 V17
                             e11*2007/46*0132*..,       157, 160     235/50R17    A12                                S01
                             e5*2007/46*1031*..
                             Nissan Leaf                90           205/50R17    A94                                A07 A14 A21
                             ZE1                        90           215/45R17    A91                                A58 S02
                             e9*2007/46*6537*..         90           215/50R17    A12
                             (40, 62 kWh-Batterie)      90           225/45R17    A94
                             Nissan Pulsar              81-140       205/50R17                                       A07 A12 A14
                             C13                        81-140       215/45R17                                       A21 A58 Flh
                             e9*2007/46*3086*..         81-140       225/45R17                                       V17 S02
                             Nissan X-Trail             104-127      215/60R17    R37                                A07 A12 A14
                             T31                        104-127      225/55R17                                       A21 S01
                             e1*2001/116*0432*..        104-127      225/60R17    A01 G03
                             - incl. MJ 2011            104-127      235/55R17
                                                        110,127      225/60R17    R09

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Nissan X-Trail              96-130       225/65R17      A13                                  A07 A14 A21
                             T32                         96-130       235/60R17      A12                                  A57 S01
                             e13*2007/46*1456*..         96-130       235/65R17      A12
                             Renault ZOE (II)            51           205/45R17      R03 T88                              A07 A12 A14
                             AG                          51           215/45R17      R02 T91                              A21 A58 Flh
                             e2*2007/46*0251*15-..;      51           215/45R17      R03 T91                              VRZ S03
                             e2*2007/46*0681*03-..
                             (41-52 kWh-Batterie)


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                      V      W        Y
                             210 km/h                 100% 100% 100%
                             220 km/h                 97%    100% 100%
                             230 km/h                 94%    100% 100%
                             240 km/h                 91%    100% 100%
                             250 km/h                 -      95%      100%
                             260 km/h                 -      90%      100%
                             270 km/h                 -      85%      100%
                             280 km/h                 -      -        95%
                             290 km/h                 -      -        90%
                             300 km/h                 -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 8

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A94     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 8

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                             ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8

                             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
§ 22 50461, Erweiterung 12




                             Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17     255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VRZ   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1 215/45R17        205/45R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2020 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO

                             Anlage 40 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 8 von 8




                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 12. August 2020




                             Bohlander
§ 22 50461, Erweiterung 12




                                                                                                          00348525.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim