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							                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 1 von 3



                       Prüfgegenstand

                       Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                       führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                        Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                       BM1       RC30-707 BM1 / ohne Ring               5/112/66,7          47          730    2250




                       Befestigungsmittel

                       Nr. Art der Befestigungsmittel       Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                       S02 Serien-Schraube M14x1,25         Kegel 60°      140                   27,5
R124 000916, Erw. 04




                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-   Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                         weise                              Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       BMW 225xe Active        100            195/55R17     A11 ECE M+S                        A14 A21 A56
                       Tourer Hybrid                                                                           Flh S02
                       UKL-L, F2AT
                       e1*2007/46*0371*21-..
                       e1*2007/46*1675*..
                       BMW 2er Active          70-170         195/55R17     A11 ECE M+S                        A14 A21 A57
                       Tourer                                                                                  Flh S02
                       UKL-L, F2AT
                       e1*2007/46*0371*13-..
                       e1*2007/46*1675*..
                       BMW 2er Gran Tourer     70-141         195/55R17     A11 ECE M+S                        A14 A21 A57
                       UKL-L, F2GT                                                                             Ver S02
                       e1*2007/46*0371*18-..
                       e1*2007/46*1677*..
                       Mini Clubman            75-141         195/55R17     A11 ECE M+S                        A14 A21 A57
                       One/Cooper ,/D,/S                                                                       Car S02
                       UKL-L, FMK
                       e1*2007/46*0371*19-..
                       e1*2007/46*1683*..




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 3


                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                       trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                       werden.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                       bene Reifenfülldruck zu beachten ist.


                       Spezielle Auflagen und Hinweise
R124 000916, Erw. 04




                       A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                       ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                       genrand hinausragen.

                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                       mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                       ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                       wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                       Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                       hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 3


                       M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                       verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
                       durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
                       die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                       Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                       (z.B. Verso, Gran, ...)


                       Lambsheim, 18. April 2017
                                                                                                            00269922.DOC
R124 000916, Erw. 04




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim