GUTACHTEN zur ECE R124 000916 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 4 Prüfgegenstand Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) H30 RC30-707 H30 / ohne Ring 5/100/56,1 48 730 2250 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S02 Serien-Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 25,5 S03 Serien-Mutter M12x1,25 Kegel 60° 120 25,5 S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 34,5 Brock Typ D2, SW19 R124 E1*124R00/01*0916*06 S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 34,5 Brock Typ D2, SW19 Verwendungsbereich Handelsbezeichnung Fahr- kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und zeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Subaru BRZ (Z) 147 215/45R17 A10 ECE A14 A21 A58 ZC, GC/GF Cpe S03 e13*2007/46*1281*..; e13*2001/116*0026*05-.. - incl. Facelift 2016 Subaru Forester 90-169 215/55R17 ECE A14 A21 A63 SG, SGS, SGG S05 e13*98/14*0087*.., e1*2001/116*0209*.., e11*2001/116*0242*. Subaru Forester 104-169 215/55R17 A13 ECE A14 A21 Car SH, SHS, SHLPG 104-169 225/55R17 A33 ECE S04 e13*2001/116*0982*00-08; e1*2001/116*0485*.., e24*2007/46*0007*.. Subaru Forester 108-177 225/60R17 ECE A14 A21 A33 SJ, SH A56 Car S03 e13*2007/46*1305*.. e13*2001/116* 0982*09-.. (Ausf. SJ) Subaru Impreza 84, 110 205/50R17 A33 ECE A14 A21 Flh G4 S02 e1*2007/46*0597*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R124 000916 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung Fahr- kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und zeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Subaru Legacy 101-180 225/45R17 ECE A14 A21 A63 BL/BP, -S, -G Car Lim S05 e1*2001/116*0228*.., e1*2001/116*0256*.., e11*2001/116*0240*. Subaru Legacy 110-127 205/50R17 A13 A14 A21 A56 BM/BR, BM/BRS 110-127 205/55R17 A13 Car ECE Lim e1*2007/46*0079*..; 110-127 215/45R17 A13 S03 e13*2007/46*1074*.. 110-127 215/50R17 A13 110-127 215/55R17 A12 110-127 225/45R17 A13 110-127 225/50R17 A12 Subaru Legacy Outback 110-180 205/50R17 ECE A12 A14 A21 BL/BP, -S, -G 110-180 215/55R17 ECE Car S05 R124 E1*124R00/01*0916*06 e1*2001/116*0228*.., 110-180 225/45R17 ECE e1*2001/116*0256*.., e11*2001/116*0240*.. Subaru Outback 110-191 225/60R17 ECE A14 A21 A33 BM/BR, BM/BRS A56 Car S03 e1*2007/46*0079*..; e13*2007/46*1074*.. Subaru XV 80-110 215/55R17 M+S A13 A14 A21 G4 80-110 225/55R17 A56 ECE Flh e1*2007/46*0597*.. KMV S02 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon- trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie- bene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R124 000916 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 4 Spezielle Auflagen und Hinweise A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren R124 E1*124R00/01*0916*06 verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä- ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not- wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg- hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ECE R124 000916 Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 4 M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) R124 E1*124R00/01*0916*06 verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Lambsheim, 28. Juli 2017 00275963.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim