GUTACHTEN zur ECE R124 000916
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Prüfgegenstand Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
H30 RC30-707 H30 / ohne Ring 5/100/56,1 48 730 2250
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm)
S02 Serien-Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 25,5
S03 Serien-Mutter M12x1,25 Kegel 60° 120 25,5
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 34,5
Brock Typ D2, SW19
R124 E1*124R00/01*0916*06
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 34,5
Brock Typ D2, SW19
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung Fahr- kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
zeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z) 147 215/45R17 A10 ECE A14 A21 A58
ZC, GC/GF Cpe S03
e13*2007/46*1281*..;
e13*2001/116*0026*05-..
- incl. Facelift 2016
Subaru Forester 90-169 215/55R17 ECE A14 A21 A63
SG, SGS, SGG S05
e13*98/14*0087*..,
e1*2001/116*0209*..,
e11*2001/116*0242*.
Subaru Forester 104-169 215/55R17 A13 ECE A14 A21 Car
SH, SHS, SHLPG 104-169 225/55R17 A33 ECE S04
e13*2001/116*0982*00-08;
e1*2001/116*0485*..,
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester 108-177 225/60R17 ECE A14 A21 A33
SJ, SH A56 Car S03
e13*2007/46*1305*..
e13*2001/116*
0982*09-.. (Ausf. SJ)
Subaru Impreza 84, 110 205/50R17 A33 ECE A14 A21 Flh
G4 S02
e1*2007/46*0597*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000916
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung Fahr- kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
zeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy 101-180 225/45R17 ECE A14 A21 A63
BL/BP, -S, -G Car Lim S05
e1*2001/116*0228*..,
e1*2001/116*0256*..,
e11*2001/116*0240*.
Subaru Legacy 110-127 205/50R17 A13 A14 A21 A56
BM/BR, BM/BRS 110-127 205/55R17 A13 Car ECE Lim
e1*2007/46*0079*..; 110-127 215/45R17 A13 S03
e13*2007/46*1074*.. 110-127 215/50R17 A13
110-127 215/55R17 A12
110-127 225/45R17 A13
110-127 225/50R17 A12
Subaru Legacy Outback 110-180 205/50R17 ECE A12 A14 A21
BL/BP, -S, -G 110-180 215/55R17 ECE Car S05
R124 E1*124R00/01*0916*06
e1*2001/116*0228*.., 110-180 225/45R17 ECE
e1*2001/116*0256*..,
e11*2001/116*0240*..
Subaru Outback 110-191 225/60R17 ECE A14 A21 A33
BM/BR, BM/BRS A56 Car S03
e1*2007/46*0079*..;
e13*2007/46*1074*..
Subaru XV 80-110 215/55R17 M+S A13 A14 A21
G4 80-110 225/55R17 A56 ECE Flh
e1*2007/46*0597*.. KMV S02
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000916
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
R124 E1*124R00/01*0916*06
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000916
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
R124 E1*124R00/01*0916*06
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
Lambsheim, 28. Juli 2017
00275963.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim