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							                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                          Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 4



                            Prüfgegenstand                      Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/            Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                            führung                                             Lochkreis-ø (mm)/    tiefe        last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)    (mm)         (kg)
                            H30          RC30-707 H30 / ohne Ring               5/100/56,1           48           730    2250



                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)       Gesamthöhe (mm)
                            S02       Serien-Mutter M12x1,25        Kegel 60°      100                     25,5
                            S03       Serien-Mutter M12x1,25        Kegel 60°      120                     25,5
                            S04       Mutter M12x1,25               Kegel 60°      100                     34,5
                                      Brock Typ D2, SW19
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            S05       Mutter M12x1,25               Kegel 60°       90                     34,5
                                      Brock Typ D2, SW19



                            Verwendungsbereich

                            Handelsbezeichnung Fahr-      kW-Bereich Reifen              Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                            zeug-Typ                                                     Hinweise                          Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Subaru BRZ (Z)                147           215/45R17        A10 ECE                           A14 A21 A58
                            ZC, GC/GF                                                                                      Cpe S03
                            e13*2007/46*1281*..;
                            e13*2001/116*0026*05-..
                            - incl. Facelift 2016
                            Subaru Forester               90-169        215/55R17        ECE                               A14 A21 A63
                            SG, SGS, SGG                                                                                   S05
                            e13*98/14*0087*..,
                            e1*2001/116*0209*..,
                            e11*2001/116*0242*.
                            Subaru Forester               104-169       215/55R17        A13 ECE                           A14 A21 Car
                            SH, SHS, SHLPG                104-169       225/55R17        A33 ECE                           S04
                            e13*2001/116*0982*00-08;
                            e1*2001/116*0485*..,
                            e24*2007/46*0007*..
                            Subaru Forester               108-177       225/60R17        ECE                               A14 A21 A33
                            SJ, SH                                                                                         A56 Car S03
                            e13*2007/46*1305*..
                            e13*2001/116*
                            0982*09-.. (Ausf. SJ)
                            Subaru Impreza                84, 110       205/50R17        A33 ECE                           A14 A21 Flh
                            G4                                                                                             S02
                            e1*2007/46*0597*..




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 4


                            Handelsbezeichnung Fahr-   kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                            zeug-Typ                                             Hinweise                           Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Subaru Legacy              101-180     225/45R17     ECE                                A14 A21 A63
                            BL/BP, -S, -G                                                                           Car Lim S05
                            e1*2001/116*0228*..,
                            e1*2001/116*0256*..,
                            e11*2001/116*0240*.
                            Subaru Legacy              110-127     205/50R17     A13                                A14 A21 A56
                            BM/BR, BM/BRS              110-127     205/55R17     A13                                Car ECE Lim
                            e1*2007/46*0079*..;        110-127     215/45R17     A13                                S03
                            e13*2007/46*1074*..        110-127     215/50R17     A13
                                                       110-127     215/55R17     A12
                                                       110-127     225/45R17     A13
                                                       110-127     225/50R17     A12
                            Subaru Legacy Outback      110-180     205/50R17     ECE                                A12 A14 A21
                            BL/BP, -S, -G              110-180     215/55R17     ECE                                Car S05
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            e1*2001/116*0228*..,       110-180     225/45R17     ECE
                            e1*2001/116*0256*..,
                            e11*2001/116*0240*..
                            Subaru Outback             110-191     225/60R17     ECE                                A14 A21 A33
                            BM/BR, BM/BRS                                                                           A56 Car S03
                            e1*2007/46*0079*..;
                            e13*2007/46*1074*..
                            Subaru XV                  80-110      215/55R17     M+S                                A13 A14 A21
                            G4                         80-110      225/55R17                                        A56 ECE Flh
                            e1*2007/46*0597*..                                                                      KMV S02




                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                            trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                            werden.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                            Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                            bene Reifenfülldruck zu beachten ist.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 4


                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                            Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                            beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                            mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                            Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                            ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                            ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                            wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                            Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                            Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                            hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.




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                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 4


                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                            Lambsheim, 28. Juli 2017
                                                                                                                  00275963.DOC




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