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							                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 1 von 3


                       Prüfgegenstand

                       Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                       führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                        Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                       M3         RC30-707 M3 / ohne Ring               5/114,3/67,1        50          730    2250



                       Befestigungsmittel

                       Nr. Art der Befestigungsmittel       Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                       S02 Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°      110                   25
                           Mazda T.- Nr.B002-37-160B
                       S03 Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°      130                   25
                           Mazda T.- Nr.B002-37-160B
                       S04 Serien-Mutter M12x1,5            Kegel 60°      110                   -
                           für Leichtmetallräder
R124 000916, Erw. 04




                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-   Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                         weise                              Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Kia Optima Hybrid       115            215/55R17     A63 ECE                            A14 A21 A58
                       JF                                                                                      Lim S04
                       e4*2007/46*1018*..
                       Mazda 6 (III)           107-141        225/55R17     ECE                                A14 A21 A39
                       GJ, GH                                                                                  A57 Car Lim
                       e1*2007/46*1001*..                                                                      S03
                       e1*2001/116*
                       0448*14-..
                       - ab Modell 2013
                       - incl. Facelift 2016
                       Mazda CX-5              110-141        225/65R17     ECE                                A13 A14 A21
                       KE, GH                                                                                  S03
                       e13*2007/46*1247*..;
                       e1*2001/116*
                       0448*14-..
                       Mazda CX-7              120-191        235/65R17     ECE M+S                            A14 A21 A63
                       ER, ERE                                                                                 S02
                       e11*2001/116*0308*.
                       e13*2007/46*1109*..
                       Mazda RX8               141,170        225/50R17     ECE M+S                            A10 A14 A21
                       SE                                                                                      S02
                       e11*2001/116*0199*.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 3


                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                       trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                       werden.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                       bene Reifenfülldruck zu beachten ist.


                       Spezielle Auflagen und Hinweise
R124 000916, Erw. 04




                       A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                       A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                       genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                       genrand hinausragen.

                       A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                       A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                       Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                       beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                       mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).



                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                       Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55048415 (2. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                       Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 3


                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                       ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                       wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                       Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                       M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                       verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                       einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                       S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                       verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                       einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
R124 000916, Erw. 04




                       S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                       verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                       einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                       Lambsheim, 18. April 2017
                                                                                                            00269930.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim