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							                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55048415 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 1 von 3


                            Prüfgegenstand                 Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

                            Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                        Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                           Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            M3        RC30-707 M3 / ohne Ring              5/114,3/67,1        50          730    2250



                            Befestigungsmittel

                            Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                            S02 Serien-Mutter M12x1,5          Kegel 60°      110                   25
                                Mazda T.- Nr.B002-37-160B
                            S03 Serien-Mutter M12x1,5          Kegel 60°      130                   25
                                Mazda T.- Nr.B002-37-160B
                            S04 Serien-Mutter M12x1,5          Kegel 60°      110                   27,5
                                Kia T.- Nr.52950-14140
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            S05 Serien-Mutter M12x1,5          Kegel 60°      140                   25
                                Mazda T.- Nr.B002-37-160B



                            Verwendungsbereich

                            Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Kia Optima Hybrid        115         215/55R17     A63 ECE                              A14 A21 A58
                            JF                                                                                      Lim S04
                            e4*2007/46*1018*..
                            Mazda 6 (III)            107-141     225/55R17     ECE                                  A14 A21 A39
                            GJ, GH                                                                                  A57 Car Lim
                            e1*2007/46*1001*..                                                                      S03
                            e1*2001/116*0448*14-..
                            - ab Modell 2013
                            - incl. Facelift 2016
                            Mazda CX-5               110-141     225/65R17     A13 ECE                              A14 A21 S03
                            KE, GH
                            e13*2007/46*1247*..;
                            e1*2001/116*0448*14-..
                            Mazda CX-5               110-143     225/65R17     ECE                                  A12 A14 A21
                            KF                                                                                      A57 S05
                            e13*2007/46*1803*..
                            Mazda CX-7               120-191     235/65R17     ECE M+S                              A14 A21 A63
                            ER, ERE                                                                                 S02
                            e11*2001/116*0308*..
                            e13*2007/46*1109*..
                            Mazda RX8                141,170     225/50R17     ECE M+S                              A10 A14 A21
                            SE                                                                                      S02
                            e11*2001/116*0199*.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55048415 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 3


                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                            trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                            werden.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                            Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                            bene Reifenfülldruck zu beachten ist.
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                            genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                            Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                            beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 000916

                            Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55048415 (3. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 3


                            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                            mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                            ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                            ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                            wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                            Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                            Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
R124 E1*124R00/01*0916*06




                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
                            einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                            Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                            Lambsheim, 28. Juli 2017
                                                                                                                 00275972.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim