GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0201708 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC30 Typ RC30-707 Radgröße 7,0Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) H30 RC30-707 H30 / ohne Ring 5/100/56,1 55 730 2250 § 22 50461, Erweiterung 12 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50461 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung RC30-707 (s.o.) Radgröße 7,0Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S01 Serien-Mutter M12x1,25 Kegel 60° 120 25,5 S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 34 Brock Typ: D2 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 34 Brock Typ: D2 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Subaru Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Subaru Impreza (II) 70-169 205/45R17 A13 R37 A14 A21 B01 GD/GG ww GD/GGS 70-169 205/50R17 A12 R37 R60 Car S03 e1*98/14*0145*.., 70-169 215/45R17 A13 T87 T88 e1*98/14*0163*.. 70-169 225/45R17 A12 R60 - Kombi Subaru Impreza (II) 70-169 205/45R17 A13 R37 A14 A21 B01 GD/GG ww GD/GGS 70-195 205/50R17 A12 R37 R60 B03 Sth S03 e1*98/14*0145*.., 70-195 215/45R17 A13 R37 e1*98/14*0163*.. 70-195 225/45R17 A12 R60 - Limousine Subaru Impreza (III) 79-195 205/50R17 A63 T89 A14 A21 Flh G3, G3S 79-195 215/45R17 A13 T87 T88 KOV S02 e1*2001/116*0438*.., 79-195 225/45R17 A12 e1*2001/116*0460*.. Subaru Impreza (V) 84-115 205/50R17 A33 A07 A14 A21 G5 84-115 215/45R17 A11 T87 T91 A56 MHy S01 § 22 50461, Erweiterung 12 e13*2007/46*1648*.. 84-115 225/45R17 A33 Subaru Legacy (IV) 101-180 205/50R17 A12 R37 T89 T93 A14 A21 B03 BL/BP, -S, -G 101-180 215/45R17 A13 R37 T87 T91 Car Lim X26 e1*2001/116*0228*.., 101-180 225/45R17 A12 T90 T91 S03 e1*2001/116*0256*.., 180 215/50R17 A12 M+S R09 T91 e11*2001/116*0240*. Subaru Legacy (V) 110-127 205/50R17 A13 T89 T93 A07 A14 A21 BM/BR, BM/BRS 110-127 205/55R17 A13 A56 Car Lim e1*2007/46*0079*..; 110-127 215/45R17 A13 T87 T91 NfS X26 S01 e13*2007/46*1074*.. 110-127 215/50R17 A13 110-127 215/55R17 A12 110-127 225/45R17 A13 110-127 225/50R17 A12 Subaru XV (II) 84-115 225/55R17 A33 A07 A14 A21 G5 84-115 225/60R17 A33 A56 BS1 e13*2007/46*1648*.. 84-115 235/55R17 A12 KMV 84-115 245/50R17 A12 MHy S01 84-115 245/55R17 A12 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 6 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage § 22 50461, Erweiterung 12 aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer- den. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 6 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). § 22 50461, Erweiterung 12 B01 Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). BS1 Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NfS Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstat- tungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 6 R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R60 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu- fenheck. § 22 50461, Erweiterung 12 T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. X26 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50461 nach §22 StVZO Anlage 44 zum Prüfbericht Nr. 55048315 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30-707 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 6 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2020 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017. § 22 50461, Erweiterung 12 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 12. August 2020 Bohlander 00348507.DOC RN/Boh Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim