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							GUTACHTEN zur ECE R124 001054

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092315 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-758
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 3



Prüfgegenstand

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe        last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
D4        RC30-758 D4 / ohne Ring                 5/112/66,6          44           800    2300




Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel      Bund                 Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S02 Serien-Schraube M14x1,5         Kugel D = 28 mm      130                      27




Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
B-Klasse electric drive    65 (132)      225/45R18       ECE                                A12 A21 A58
245G                                                                                        A99 Flh KMV
e1*2001/116*0470*..                                                                         S02
(28kWh-Batterie)
C-Klasse                   85-180        225/45R18       A10 ECE                            A21 A58 A99
204                                                                                         Lim MHy S02
e1*2001/116*0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse 4matic            125-245       225/45R18       ECE                                A10 A21 A56
204                                                                                         A99 Lim S02
e1*2001/116*0431*29-..
(FIN: WDD205...)
C-Klasse Coupé / Cabrio    115-180       225/45R18       ECE M+S                            A10 A21 A58
204                                                                                         A99 Cbo Cpe
e1*2001/116*0431*37-..                                                                      S02
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell          85-180        225/45R18       ECE                                A10 A21 A58
204K                                                                                        A99 Car MHy
e1*2001/116*0457*25-..                                                                      S02
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell 4matic   125-245       225/45R18       ECE                                A10 A21 A56
204K                                                                                        A99 Car S02
e1*2001/116*0457*25-..
(FIN: WDD205...)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 001054

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092315 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-758
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 2 von 3


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 001054

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55092315 (3. Ausfertigung)

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Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3


ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 9. März 2017
                                                                                     00266916.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim