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							                            GUTACHTEN zur ECE R124 001054

                            Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55092315 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-758
                            Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 1 von 3




                            Prüfgegenstand                    Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad

                            Aus-        Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                            X4          RC30-758 X4 / ohne Ring             5/108/63,4          50,5        800    2300




                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                            S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60°        140                   33,5
R124 E1*124R00/01*1054*06




                            Verwendungsbereich

                            Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Volvo V90 Cross         140-235        235/55R18    A98 ECE                              A21 A56 A99
                            Country                                                                                  KMV NoH
                            P                                                                                        S02
                            e4*2007/46*1067*01-..
                            Volvo XC60              140-235        235/60R18    A98 ECE                              A21 A56 A99
                            U                                                                                        KOV S02
                            e4*2007/46*1220*..
                            - ohne Radhaus-
                              Verbreiterungen
                            Volvo XC60              140-235        235/60R18    A98 ECE                              A21 A56 A99
                            U                                                                                        KMV Z21 S02
                            e4*2007/46*1220*..
                            - mit Radhaus-
                              Verbreiterungen
                              für 21 Zoll Serie
                            Volvo XC60              140-235        235/60R18    A98 ECE                              A21 A56 A99
                            U                                                                                        KMV Z22 S02
                            e4*2007/46*1220*..
                            - mit Radhaus-
                              Verbreiterungssatz
                              für 22 Zoll Serie




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 001054

                            Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55092315 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-758
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 3


                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
                            trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
                            werden.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                            Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                            bene Reifenfülldruck zu beachten ist.
R124 E1*124R00/01*1054*06




                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.

                            A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                            A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
                            mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
                            Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                            ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                            wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                            Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                            KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                            sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ECE R124 001054

                            Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55092315 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-758
                            Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 3



                            NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
                            zeug).

                            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
                            verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
                            durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
                            die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                            Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).

                            Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
                            Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                            tung).
R124 E1*124R00/01*1054*06




                            Lambsheim, 2. November 2017
                                                                                                                 00282282.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim