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							GUTACHTEN zur ECE R124 001054

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55092315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-758
Hersteller                          Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                           Seite 1 von 3


Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis-ø (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
X4           RC30-758 X4 / ohne Ring               5/108/63,4           55          800    2300


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°       140                   33,5

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
S02       Serienmutter M14x1,5         Kegel 60°       220                   -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Edge                 132-155        235/60R18      A91 ECE                              A21 A56 A99
SBF                                                                                          S02
e1*2007/46*1524*..
Ford Galaxy (III)         88-177         235/50R18      ECE                                  A12 A21 A57
WA6                                                                                          A99 S02
e13*2001/116*
0185*24-..
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford S-Max (II)           88-177         235/50R18      ECE                                  A12 A21 A57
WA6                                                                                          A99 S02
e13*2001/116*
0185*24-..
- ab MJ 2016
Volvo S60CC, V60CC        110-187        235/50R18      ECE                                  A12 A21 A57
F                                                                                            A99 Car KMV
e9*2007/46*0023*..                                                                           Lim S01
Volvo XC60                100-242        235/60R18      A63 ECE                              A21 A57 A99
D, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                        S01
e9*2001/116*0068*..;
e1*2001/116*0507*..;
e1*2007/46*0339*..;
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC70                120-224        235/50R18      ECE                                  A21 A63 A99
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                        Car KMV S01
e9*2001/116*0065*..;
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 001054

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55092315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-758
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 2 von 3


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 001054

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55092315 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-758
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 3 von 3


ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S01      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Rad-
befestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 22. August 2016
                                                                                      00255619.DOC




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