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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51476 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 4



             Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                             Schleidener Straße 32
                                             53919 Weilerswist - Derkum
                                             QM-Nr. 49 02 0400809


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          RC30
             Typ                             RC30T-707
             Radgröße                        7,0Jx17H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                        Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             PT           RC30T-707 PT / ohne Ring          5/108/65,1          46          930    2150


             Kennzeichnungen
§ 22 51476




             KBA-Nummer                      51476
             Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung           RC30T-707 (s.o.)
             Radgröße                        7,0Jx17H2
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.    Art der Befestigungsmittel            Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02    Serien-Schraube M12x1,25              Kegel 60°      110                   26
                    für Stahlräder, zweiteilig ww.
                    Zubehör-Schraube M12x1,25, zweiteilig
                    Brock Typ C17B24-MW, SW17

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Citroen
                                             Peugeot
                                             Toyota

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51476 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
             Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 4


             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Citroen Jumpy-III/        70-130        215/60R17    A33 T00                             A07 A16 A21
             SpaceTourer               70-130        215/60R17C   A33                                 A58 TP1 S02
             V                         70-130        225/55R17    A33 T01
             e2*2007/46*0530*..,       70-130        225/55R17C   A33
             e2*2007/46*0531*..        70-130        235/50R17    A12 T00
             - geschl. Aufbau          70-130        235/55R17    A12
             -ohne erhöhte Nutzlast
             Citroen Jumpy-III/        70-130        215/60R17C A33                                   A07 A16 A21
             SpaceTourer               70-130        225/55R17C A33                                   A58 TP2 S02
             V
             e2*2007/46*0530*..,
             e2*2007/46*0531*..
             - geschl. Aufbau
             - mit erhöhter Nutzlast
             Peugeot Expert-III/       70-130        215/60R17    A33 T00                             A07 A16 A21
             Traveller                 70-130        215/60R17C   A33                                 A58 TP1 S02
             V                         70-130        225/55R17    A33 T01
             e2*2007/46*0532*..,       70-130        225/55R17C   A33
§ 22 51476




             e2*2007/46*0533*..        70-130        235/50R17    A12 T00
             - geschl. Aufbau          70-130        235/55R17    A12
             -ohne erhöhte Nutzlast
             Peugeot Expert-III/       70-130        215/60R17C A33                                   A07 A16 A21
             Traveller                 70-130        225/55R17C A33                                   A58 TP2 S02
             V
             e2*2007/46*0532*..,
             e2*2007/46*0533*..
             - geschl. Aufbau
             - mit erhöhter Nutzlast
             Toyota Proace             70-130        215/60R17    A33 T00                             A07 A16 A21
             V                         70-130        215/60R17C   A33                                 A58 TP1 S02
             e2*2007/46*0537*..,       70-130        225/55R17    A33 T01
             e2*2007/46*0538*..        70-130        225/55R17C   A33
             - geschl. Aufbau          70-130        235/50R17    A12 T00
             -ohne erhöhte Nutzlast    70-130        235/55R17    A12
             Toyota Proace             70-130        215/60R17C   A33                                 A07 A16 A21
             V                         70-130        225/55R17C   A33                                 A58 TP2 S02
             e2*2007/46*0537*..,
             e2*2007/46*0538*..
             - geschl. Aufbau
             - mit erhöhter Nutzlast



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51476 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 4

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.
§ 22 51476




             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             S02    Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Stahlräder vorgese-
             henen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers,
             zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51476 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 4


             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             TP1     Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Ach-
             se 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Varian-
             te/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).

             TP2    Betrifft Fahrzeugausführungen mit erhöhter Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an
             Achse 2 = 1800 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Vari-
             ante/Version-Schlüssels = B, D, E, M, P, S oder U).



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2017 in Lambsheim statt.
§ 22 51476




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 21. März 2017




             Bohlander                                                                       00267854.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim