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							              GUTACHTEN zur ECE R124 001248

              Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55013817 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
              Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 2

              Prüfgegenstand

              Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
              führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe        last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
              D11       RC30T-707 D11 / ohne Ring             5/112/66,6          51           900    2150


              Befestigungsmittel

              Nr. Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment (Nm)           Schaftlänge (mm)
              S02 Serien-Schraube M14x1,5         Kugel D = 28 mm 180                         27


              Verwendungsbereich

              Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              V-Klasse/Vito           100-140        225/55R17  ECE                                     A10 A16 A21
              639/2, 639/4            100-140        225/55R17C ECE                                     A58 AHa S02
              e1*2007/46*0457*09-..
R124 001248




              e1*2007/46*0458*08-..
              (FIN: WDF447...)
              nur Heckantrieb
              V-Klasse/Vito           65, 84         225/55R17  ECE                                     A12 A16 A21
              639/2, 639/4            65, 84         225/55R17C ECE                                     A58 AFa S02
              e1*2007/46*0457*09-..
              e1*2007/46*0458*08-..
              (FIN: WDF447...)
              nur Frontantrieb
              V-Klasse/Vito 4matic    100-140        225/55R17  A10 ECE                                 A16 A21 A56
              639/2, 639/5            100-140        225/55R17C A10 ECE                                 S02
              e1*2007/46*0457*09-..
              e1*2007/46*0459*06-..
              (FIN: WDF447...)
              nur Allradantrieb


              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
              trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
              werden.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
              fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
              lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
              Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
              die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
              bene Reifenfülldruck zu beachten ist.

              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              GUTACHTEN zur ECE R124 001248

              Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55013817 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
              Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 2


              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

              A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

              A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
              Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
              Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

              A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
              det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
              Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
              bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
              symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
              müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
              müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
              genrand hinausragen.

              A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
R124 001248




              4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

              A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

              AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

              AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

              ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
              ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
              wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
              Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

              S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1)
              verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben
              durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
              die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


              Lambsheim, 20. März 2017
                                                                                                   00267771.DOC




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim