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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51476 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55013717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 6


             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                              Schleidener Straße 32
                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                              QM-Nr. 49 02 0400809


             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
             Modell                           RC30
             Typ                              RC30T-707
             Radgröße                         7,0Jx17H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                         Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             V4           RC30T-707 V4 / ohne Ring           5/120/65,1          55          880    2150


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                       51476
§ 22 51476




             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
             Radtyp und Ausführung            RC30T-707 (s.o.)
             Radgröße                         7,0Jx17H2
             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S02 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 28 mm 180                      36

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Volkswagen

             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55013717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
             Hersteller                            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                            weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Amarok                    90-132        225/70R17    A10 R37 167                         A07 A16 A21
             2H, 2HS2                     90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 169                 A57 KOV S02
             e1*2007/46*0356*..;          90-132        235/70R17    A10 R37 165
             e1*2007/46*0750*..           90-132        245/65R17    A10 167
             - Pickup                     90-132        255/60R17    A01 A10 K1a K1b K2c T06 T10 169
             - ohne Radhaus-              90-132        255/65R17    A01 A12 K1a K1b K2c 164
               Verbreiterungen
             VW Amarok                    90-132        225/70R17    A10 R37 167                         A07 A16 A21
             2H, 2HS2                     90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 169                 A57 KMV S02
             e1*2007/46*0356*..;          90-132        235/70R17    A10 R37 165
             e1*2007/46*0750*..           90-132        245/65R17    A10 167
             - Pickup                     90-132        255/60R17    A10 T06 T10 169
             - mit Radhaus-               90-132        255/65R17    A12 164
               Verbreiterungen
             VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17    A12 T98 T99                         A07 A16 A21
             7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        215/60R17C   A33                                 S02
             e1*2001/116*                 62-173        225/55R17    A91 T01
             0220*00-35;                  62-173        225/55R17C   A91
§ 22 51476




             e1*2001/116*0286*..,         62-173        235/55R17    A12 T03 T99
             L148                         62-173        255/50R17    A12 T00 T01
             - Multivan, California,
             Transporter,...
             VW Bus (T5)                  62-173        215/60R17C   A33                                 A07 A16 A21
             7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17    A91 T01                             S02
             e1*2001/116*0218*..,         62-173        225/55R17C   A91
             e1*2001/116*                 62-173        235/55R17    A12 T03 T99
             0289*00-24                   62-173        255/50R17    A12 T00 T01
             - Multivan, California,...
             VW Bus (T5)                  62-150        215/60R17C   A33                                 A07 A16 A21
             7J0                          62-150        225/55R17    A91 T01 T97                         S02
             e1*2007/46*                  62-150        225/55R17C   A91
             0130*00-15                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99
             - Transporter                62-150        245/50R17    A12 T98 T99
             - geschl. Aufbau             62-150        255/50R17    A12 T00 T01
             VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C   A33                                 A07 A16 A21
             7HC                          62-150        225/55R17    A12 T01                             A57 S02
             e1*2001/116*                 62-150        225/55R17C   A12
             0220*36-..                   62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
             - Multivan, California,      62-150        235/55R17    A12 T03 T99
             Transporter,...
             VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C   A33                                 A07 A16 A21
             7HMA                         62-150        225/55R17    A12 T01                             A57 S02
             e1*2001/116*                 62-150        225/55R17C   A12
             0289*25-..                   62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03
             - California                 62-150        235/55R17    A12 T03




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51476 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55013717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Bus (T6)            62-150        215/60R17C    A33                                   A07 A16 A21
             7J0                    62-150        225/55R17     A12 T01                               A57 S02
             e1*2007/46*            62-150        225/55R17C    A12
             0130*16-..             62-150        225/60R17     A01 A12 G01 T03 T99
             -Transporter           62-150        235/55R17     A12 T03 T99
             - geschl.Aufbau


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 51476




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.




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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55013717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§ 22 51476




             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51476 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55013717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6


             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 51476




             T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             164      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1640 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             167      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1670 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             169      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1690 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51476 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55013717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RC30T-707
             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2017 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 51476




             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 20. März 2017




             Bohlander                                                                    00267741.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim