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							                Gutachten 366-0260-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50631
                ANLAGE: 3                                                            Radtyp: RC31-706
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.02.2017
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                Fahrzeughersteller                         : FIAT, MITSUBISHI
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                               Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
                6139738671 JF3 RC31-706 JF3                    ohne                        67,1                  1200     2400    07//15
                6139738671     RC31-706 JF3                    ohne                        67,1                  1200     2400    12/15
                JF3-wa
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MB-NT-75; Radbefestigung bei Fz. Serie Stahlrad:
                                                             Radmutter MMC MR455707, bei Fz. Serie Alu: Radmutter Serie.
§ 22 50631*02




                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm ( Flachbund lose )
                Verkaufsbezeichnung:     Fiat L200, Fiat Fullback
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                KT0T         e1*2007/46*1398*..  113       205R16C                  12T; 51G                  Mit
                                                           215/75R16 107            12A                       Radhausverbreiterung
                                                           225/70R16 107            12A                       Serie; Allradantrieb;
                                                           225/75R16 108            12A                       Heckantrieb;
                                                           235/70R16 106            12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 113 - 133 245/70R16                12T; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                           245/70R16 107            12A                       725; 73C; 74C; 76U;
                                                                                                              78C
                KT0T           e1*2007/46*1398*..      113       205R16C            12A; 51G                  Ohne
                                                                 215/75R16 107      12A                       Radhausverbreiterung;
                                                                 225/70R16 107      12A                       Allradantrieb;
                                                                 225/75R16 108      12A                       Heckantrieb;
                                                                 235/70R16 106      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       113 - 133 245/70R16          12T; 51G                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                 245/70R16 107      11A; 12T; 246; 248        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                              76U; 78C

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
                Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5,
                                                             für Typ : V80
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MB-NT-75; Radmutter: Serie


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0260-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50631
                ANLAGE: 3                                                            Radtyp: RC31-706
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.02.2017
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                Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5,
                                                             für Typ : KJ0T (Flachbund lose)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MB-NT-75; Radbefestigung bei Fz. Serie Stahlrad:
                                                             Radmutter MMC MR455707, bei Fz. Serie Alu: Radmutter Serie.
                Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5,
                                                             für Typ : KA0T
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MB-NT-75; Radbefestigung bei Fz. Serie Stahlrad:
                                                             Radmutter MMC MR455707, bei Fz. Serie Alu: Radmutter Serie.
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm ( Flachbund lose ) für Typ : KJ0T
                                                             137 Nm für Typ : KA0T
                                                             150 Nm für Typ : V80 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI L200
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                KA0T         e1*2007/46*0453*.., 100 - 131 205R16C        51G; 56G                           Lkw offener Kasten
                             L716                          205/80R16      51G                                (Serie);
                                                           215/80R16 107 51J                                 Allradantrieb;
                                                           215/85R16C 110 11A; 51J; 54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/75R16 104 11A; 24K; 51J                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                           235/70R16 106 11A; 24K; 51J                       71K; 721; 725; 73C;
                                                           245/70R16      51G                                74C; 76U; 78C
                                                           245/70R16 107 11A; 24K
§ 22 50631*02




                                                           255/65R16 109 11A; 24K
                                                           255/70R16 111 11A; 24K
                KJ0T         e1*2007/46*1397*..  113       205R16C        12T; 51G                           Mit
                                                           215/75R16 107 12A                                 Radhausverbreiterung
                                                           225/70R16 107 12A                                 Serie; Allradantrieb;
                                                           225/75R16 108 12A                                 Heckantrieb;
                                                           235/70R16 106 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 113 - 133 245/70R16      12T; 51G                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                           245/70R16 107 12A                                 725; 73C; 74C; 76U;
                                                                                                             78C
                KJ0T           e1*2007/46*1397*..      113       205R16C            12A; 51G                 Ohne
                                                                 215/75R16 107      12A                      Radhausverbreiterung;
                                                                 225/70R16 107      12A                      Allradantrieb;
                                                                 225/75R16 108      12A                      Heckantrieb;
                                                                 235/70R16 106      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       113 - 133 245/70R16          12T; 51G                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                 245/70R16 107      11A; 12T; 246; 248       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             76U; 78C

                Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO/MONTERO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                V80          e1*2001/116*0385*.. 118 - 125 265/70R16 11A; 24J; 24M; 51G                      erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                                                             150 Nm; kurzer
                                                                                                             Radstand;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; 74E; 740; 744;
                                                                                                             76U


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0260-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50631
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC31-706
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 5


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§ 22 50631*02




                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0260-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50631
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC31-706
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 5
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 50631*02




                     abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0260-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50631
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: RC31-706
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 14.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
§ 22 50631*02




                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                78C) Die Verwendung der serienmäßigen Befestigungsmittel des Stahlrades ist für Leichtmetallräder nicht
                     zulässig!




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.