Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001170-C0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1/5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC31-706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC31-706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: FT1 Radausführungskennz.: FT1 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 6 Mittenlochdurchmesser: 74,60 mm §22 50631*06 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1050 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FORD Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 204 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001170-C0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2/5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC31-706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NRN e5*2018/858*00192*.. NXN e5*2018/858*00191*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 125 Ford Transit Custom 215/65R16C A02) bis A10) (mit 215/65R16C oder BF1) 215/60R17C 225/60R16 Serienreifen) T102) 225/60R16C 235/60R16 A01) K01) T104) 245/55R16 A01) K01) K04) T104) 255/55R16 A01) K01) K04) T103) §22 50631*06 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NRN e5*2018/858*00192*.. NXN e5*2018/858*00191*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 125 Ford Transit Custom 215/65R16C A02) bis A10) (Ausstattungspaket BF1) E100) Sport,19-Zoll Serie und 215/70R16C ww. 215/65R16C oder 215/60R17C 225/65R16 Serienreifen) 225/65R16C 225/65R16CP 235/60R16 A01) K01) 235/65R16 A01) K01) 235/65R16C A01) K01) 235/65R16CP A01) K01) 245/60R16 A01) K01) K04) T102) 255/55R16 A01) K01) K04) 255/60R16 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001170-C0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3/5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC31-706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NRN e5*2018/858*00192*.. NXN e5*2018/858*00191*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 125 Ford Transit Custom 215/70R16C A02) bis A10) (Ausstattungspaket BF1) E100a) EF0) Sport und NUR19-Zoll 235/65R16 Serie) A01) K01) 235/65R16C A01) K01) 235/65R16CP A01) K01) 245/60R16 A01) K01) K04) T102) 255/60R16 A01) K01) K04) §22 50631*06 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001170-C0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4/5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC31-706 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite)- und Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 §22 50631*06 Anzugsmoment: 204 Nm E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19 und ww. mit 215/65R16 und/oder 215/60R17C ausgerüstet sind. E100a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19 ausgerüstet sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50631 nach §22 StVZO Nr. : RA-001170-C0-216 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5/5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC31-706 T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 8 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC31-706 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 18.03.2024 §22 50631*06