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							                             Gutachten 366-0260-15-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50631
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RC31-706
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 26.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                             Fahrzeughersteller                          : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                             MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 53
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
                             613053841 P2        RC31-706 P2                ohne                        84,1                  1250     2400    07//15
                             613053841           RC31-706 P2                ohne                        84,1                  1250     2400    12/15
                             P2-wa
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 50631, Erweiterung 03




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                          für Typ : 906 KA 30; 906 AC 35; 906 AC 30; 906AC35G; 906 KA 35
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MB-NT-75; Radbefestigung: Serie
                             Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm, für Typ : FL3A5;
                                                                          KL3A4; KL3A5; FL3A4
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MB-NT-75; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35;
                                                                          906AC35G
                                                                          180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
                                                                          KL3A4; KL3A5
                             Verkaufsbezeichnung:     Sprinter
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FL3A4        e1*2007/46*1761*..   84 - 105       225/65R16C 112 11A; 24J; 248                 Frontantrieb;
                             FL3A5        e1*2007/46*1763*..                  225/75R16C 116 11A; 24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             KL3A4        e1*2007/46*1760*..                  235/65R16C 115 11A; 24J; 244                 12A; 51A; 71C; 71K;
                             KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                               721; 725; 73C; 74D




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0260-15-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50631
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RC31-706
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 26.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190        205/80R16 104 5MA; 51J                      nur Fzg.-Breite
                             30                                               215/75R16 107 5NK; 51J                      1993mm; bis
                             906 AC       e1*2001/116*0354*..                 225/70R16 107 5NK                           E1*2001/116*0354*20;
                             35                                               225/75R16C                                  Van; Lkw geschl.
                             906 KA       L765                                235/65R16 107 11A; 245; 5NK                 Kasten; Heckantrieb;
                             30                                               235/65R16C 115 11A; 245                     nicht Fzg. mit
                             906 KA       L766                                235/70R16 106 11A; 245; 5NA                 Zwillingsbereifung
                             35                                               235/70R16 109 11A; 245; 5PM                 Serie;
                             906AC35G e1*2007/46*0569*..                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76U




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 50631, Erweiterung 03




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MB-NT-75; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             2EC1         e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 205/80R16 104 5MA; 51J                             nur Fzg.-Breite
                             2EC2         e1*2001/116*0356*..          215/75R16 107 5NK; 51J                             1993mm; Van; Lkw
                             2EKE1        e1*2007/46*0513*..,          225/70R16 107 5NK                                  geschl. Kasten;
                                          L769                         225/75R16C                                         Heckantrieb; nicht
                             2EKE2        e1*2007/46*0514*..,          235/65R16 107 11A; 245; 5NK                        Fzg. mit
                                          e1*2007/46*0515*..,          235/65R16C 115 11A; 245                            Zwillingsbereifung
                                          L770                         235/70R16 106 11A; 245; 5NA                        Serie;
                                                                       235/70R16 109 11A; 245; 5PM                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76U

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0260-15-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50631
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RC31-706
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 50631, Erweiterung 03




                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0260-15-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50631
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RC31-706
                             Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 26.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1800kg.
                             5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1900kg.
                             5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1950kg.
                             5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 2060kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 50631, Erweiterung 03




                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.