TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-1113 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 4 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 5063 1 366-0260-15-WIRD Antragsteller: Brock Alloy Wheels 395038/0000 Deutschland GmbH 53919 Weilerwist-Derkum Art: Sonderrad 7 J X 16 H2 Typ: RC31-706 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 50631 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Das Sonderrad wird auch mit 7.0Jx16H2 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 6114330661 N2 RC31-706 N2 ohne 114,3/6 66,1 30 1200 2400 07//15 6114345661 N2 RC31-706 N2 ohne 114,3/6 66,1 45 1200 2400 07//15 613053841 P2 RC31-706 P2 ohne 130/6 84,1 53 1250 2400 07//15 6139738671 JF3 RC31-706 JF3 ohne 139,7/6 67,1 38 1200 2400 07//15 6139746671 JF3 RC31-706 JF3 ohne 139,7/6 67,1 46 1200 2400 07//15 6139755931 R4 RC31-706 R4 ohne 139,7/6 93,1 55 1200 2450 07//15 61397331001 I1 RC31-706 I1 ohne 139,7/6 100,1 33 1200 2400 07//15 61397421061 K4 RC31-706 K4 ohne 139,7/6 106,1 42 1200 2400 07//15 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 53919 Weilerwist-Derkum Hersteller : Brock Alloy Wheels : Deutschland GmbH : 53919 Weilerwist-Derkum Handelsmarke : BROCK ALLOY WHEELS Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung I.2. Radanschluß siehe Anlage Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0260-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50631 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: RC31-706 Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 09.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 61397331001 I1: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : Brock Handelsmarke : -- : BROCK ALLOY WHEELS Radtyp : -- : RC31-706 Radausführung : -- : RC31-706 N2 Radgröße : -- : 7 J X 16 H2 Typzeichen : KBA 50631 : -- Einpreßtiefe : -- : ET30 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 07/.15 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Festigkeitsgutachten TÜV Pfalz 06.10.2015 TÜV PFALZ III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0260-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50631 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: RC31-706 Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 09.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), 6114330661 N2 30 09.10.2015 liegt bei Nissan International S. A. 2 VOLKSWAGEN 613053841 P2 53 09.10.2015 liegt bei 3 MITSUBISHI 6139738671 JF3 38 09.10.2015 liegt bei 4 MITSUBISHI 6139746671 JF3 46 09.10.2015 liegt bei 5 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA 6139755931 R4 55 09.10.2015 liegt bei 6 ISUZU 61397331001 I1 33 09.10.2015 liegt bei 7 TOYOTA 61397421061 K4 42 09.10.2015 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0260-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50631 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Radtyp: RC31-706 Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 09.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 09.10.2015 ENG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.