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							Gutachten 366-0282-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50649
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: RC31-707
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 22.10.2015
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Fahrzeughersteller                         : FORD, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
61397201061 J7 RC31-707 J7                     ohne                     106,1                    1200     2400    07/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : UNS; UDS
Zubehör                                    : Nabenkappe: NB-NT-75; Radmutter: DSTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 2AW
Zubehör                                    : Nabenkappe: NB-NT-75; Radmutter: DSTA
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 2AW
                                             133 Nm für Typ : UDS; UNS
Verkaufsbezeichnung:     FORD MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
UDS          e9*93/81*0016*..  85 - 92 235/65R17 104                11A; 24K; 54F             10B; 10S; 11G; 11H;
UNS          e9*93/81*0017*..          245/65R17 105                11A; 24K; 54A             12A; 51A; 573; 581;
                                       255/60R17 106                11A; 24K; 54F             71C; 71K; 721; 725;
                                       255/65R17 110                11A; 24K; 54A             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    FORD RANGER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
2AW          K272             57 - 80 235/65R17 108                 11A; 24K; 54F             bis Nachtrag 10; Lkw
                                      245/65R17 107                 11A; 24K; 54F             offener Kasten
                                      255/60R17 106                 11A; 24K; 54F             (Serie);
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                              581; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A
2AW            K272                    105 - 115 235/65R17 108 54F                            ab Nachtrag 11; Lkw
                                                 245/65R17 107 54F                            offener Kasten
                                                 255/60R17 106 54F                            (Serie);
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                              581; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50649
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: RC31-707
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 22.10.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: NB-NT-75; Radmutter: DSTA
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : N2(EU,TMT); N2(EU,TSAM)
                                             110 Nm für Typ : N25S; N25T
                                             113 Nm für Typ : J12 (EU)
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126       225/65R17 102      5LA                      Lkw offener Kasten
TMT)                                             225/70R17 108                               (Serie); Mit
N2(EU,       e11*2007/46*0148*..                 235/60R17 102      5LA                      Radhausverbreiterung
TSAM)                                            235/65R17 108                               Serie; Allradantrieb;
                                                 235/70R17 107                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 245/65R17 107                               12A; 51A; 54F; 573;
                                                 245/70R17 110                               71C; 71K; 721; 725;
                                                 255/55R17 104      5MA                      729; 73C; 74A
                                                 255/60R17 106
                                                 255/65R17 110
N2(EU,         e11*2007/46*0149*..     106 - 126 225/65R17 102      11A; 24C; 24D; 5LA       Lkw offener Kasten
TMT)                                             225/70R17 108      11A; 24C; 24D            (Serie); Ohne
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..               235/60R17 102      11A; 24C; 24D; 5LA       Radhausverbreiter.
TSAM)                                            235/65R17 108      11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                                 235/70R17 107      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 245/65R17 107      11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                                 245/70R17 110      11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                                 255/55R17 104      11A; 24C; 24D; 5MA       729; 73C; 74A
                                                 255/60R17 106      11A; 24C; 24D
                                                 255/65R17 110      11A; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA HILUX 4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
N25S         L642             75 - 88 235/65R17 104                 11A; 24K; 54F            Lkw geschl.Kasten
N25T         L643                      245/65R17 105                11A; 24K; 54F            (Serie); Lkw offener
                              75 - 126 255/60R17 106                11A; 24K; 54F            Kasten (Serie);
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 225/70R17 108 11A; 24C; 24D; 54F                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                           265/65R17 112 11A; 24C; 24D; 54F;                 11H; 12A; 51A; 573;
                                                         56G                                 581; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50649
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC31-707
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.10.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50649
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC31-707
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.10.2015
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50649
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: RC31-707
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.10.2015
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                RC31 7,0x17
KBA / ECE                                             50649

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart      Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall             ja
Continental / VDO Redi                                                  ja
CUB Universal                                          Metall           ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi            ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi           nein
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall          nein
Orange Universal Clamp In                              Metall           ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi            ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi            ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall           ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall           ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall           ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall           ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall           ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi            ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall           ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall           ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall           ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall           ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall           ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall           ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall           ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall          nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall          nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall           ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall           ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi            ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi            ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi            ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi            ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi            ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi            ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi            ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi            ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi            ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall           ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.