Gutachten 366-0282-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50649 ANLAGE: 7 Radtyp: RC31-707 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 22.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : FORD, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 61397201061 K4 RC31-707 K4 ohne 106,1 1200 2400 07/15 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UDS; UNS Zubehör : Nabenkappe: NB-NT-75; Radmutter: Serie Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 2AW Zubehör : Nabenkappe: NB-NT-75; Radmutter: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 2AW 133 Nm für Typ : UDS; UNS Verkaufsbezeichnung: FORD MAVERICK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UDS e9*93/81*0016*.. 85 - 92 235/65R17 104 11A; 24K; 54F 10B; 10S; 11G; 11H; UNS e9*93/81*0017*.. 245/65R17 105 11A; 24K; 54A 12A; 51A; 573; 581; 255/60R17 106 11A; 24K; 54F 71K; 721; 725; 73C; 255/65R17 110 11A; 24K; 54A 74D Verkaufsbezeichnung: FORD RANGER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2AW K272 57 - 80 235/65R17 108 11A; 24K; 54F bis Nachtrag 10; Lkw 245/65R17 107 11A; 24K; 54F offener Kasten 255/60R17 106 11A; 24K; 54F (Serie); Allradantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 581; 71K; 721; 725; 73C; 74D 2AW K272 105 - 115 235/65R17 108 54F ab Nachtrag 11; Lkw 245/65R17 107 54F offener Kasten 255/60R17 106 54F (Serie); Allradantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 581; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50649 ANLAGE: 7 Radtyp: RC31-707 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 22.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: NB-NT-75; Radmutter: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : N2(EU,TMT); N2(EU,TSAM) 110 Nm für Typ : N25S; N25T 113 Nm für Typ : J12 (EU) Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102 5LA Lkw offener Kasten TMT) 225/70R17 108 (Serie); Mit N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/60R17 102 5LA Radhausverbreiterung TSAM) 235/65R17 108 Serie; Allradantrieb; 235/70R17 107 10B; 11B; 11G; 11H; 245/65R17 107 12A; 51A; 54F; 573; 245/70R17 110 71K; 721; 725; 729; 255/55R17 104 5MA 73C; 74D 255/60R17 106 255/65R17 110 N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA Lkw offener Kasten TMT) 225/70R17 108 11A; 24C; 24D (Serie); Ohne N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/60R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA Radhausverbreiter. TSAM) 235/65R17 108 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb; 235/70R17 107 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/65R17 107 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573; 245/70R17 110 11A; 24C; 24D 71K; 721; 725; 729; 255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 5MA 73C; 74D 255/60R17 106 11A; 24C; 24D 255/65R17 110 11A; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX 4WD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N25S L642 75 - 88 235/65R17 104 11A; 24K; 54F Lkw geschl.Kasten N25T L643 245/65R17 105 11A; 24K; 54F (Serie); Lkw offener 75 - 126 255/60R17 106 11A; 24K; 54F Kasten (Serie); Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 54F; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J12 (EU) e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 225/70R17 108 11A; 24C; 24D; 54F 10B; 10S; 11B; 11G; 265/65R17 112 11A; 24C; 24D; 54F; 11H; 12A; 51A; 573; 56G 581; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50649 ANLAGE: 7 Radtyp: RC31-707 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 22.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-15-WIRD zur Erteilung der ABE 50649 ANLAGE: 7 Radtyp: RC31-707 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 22.10.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Herstellerempfehlung Aftermarkt RDKS/TPMS Radtyp RC31 7,0x17 KBA / ECE 50649 Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar Aftermarkt Sensoren Alligator RS3 Sens It Metall ja Continental / VDO Redi ja CUB Universal Metall ja CUB Snap In VS69U011 Gummi ja CUB Clamp In Ultra Light Sensor Gummi nein Cub Snap In Ultra Light Sensor Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall nein Orange Universal Clamp In Metall ja Schrader EZ Snap In Gummi ja Schrader EZ Snap In 2.0 1210 Gummi ja Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014 Metall ja Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014 Metall ja Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210 Metall ja Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200 Metall ja Tech / Baolong 3901B.1 Metall ja Alcar T-Pro Clamp In Metall ja mSens T-Pro Clamp-In Metall ja OEM Sensoren Continental / VDO TG1A Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1B Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1Ba Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1C Clamp In Metall ja Continental / VDO TG1D Snap-In Gummi ja Pacific 1LA0D Nissan Clamp In Metall ja Pacific 1LL0C Nissan Clamp In Metall ja Pacific Toyota/Lexus Clamp In Metall ja Schrader Gen Alpha Clamp In Metall ja Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In Metall ja Schrader Gen Gamma A II Clamp In Metall ja Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In Metall ja Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In Metall nein Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In Metall nein Schrader Faraday 20 Grad (3070) Metall ja Schrader Gen 4 Clamp In Metall ja Schrader Gen 4 Snap In Gummi ja Schrader High Speed 20Grad Snap In Gummi ja Schrader High Speed 10Grad Snap In Gummi ja Schrader Hybrid Alloy Snap In Gummi ja Schrader Hybrid Steel Snap In Gummi ja Schrader Farady 10Grad Snap In Gummi ja Schrader Farady 20Grad Snap In Gummi ja Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In Gummi ja Schrader Rev 4.5 Steel Snap In Gummi ja TRW Gen 3 Clamp In Metall ja TRW LCCI Clamp In Metall ja *zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben. Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.