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							               Gutachten 366-0282-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RC31-707
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 13.07.2016
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               Fahrzeughersteller                         : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 30
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                             Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                             Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
               6114330661 N2 RC31-707 N2                      ohne                        66,1                  1200     2400    07/15
               6114330661    RC31-707 N2                      ohne                        66,1                  1200     2400    08/15
               N2-wa
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: NB-NT-75; Radmutter: Serie
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 113 Nm für Typ : R51
                                                            120 Nm für Typ : D40; D401
§22 50649*02




                                                            133 Nm für Typ : D231
               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NAVARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               D40          L617               106 - 140 235/65R17 104             12M; 5MA; 51J             Lkw offener Kasten
               D401         e9*2007/46*0018*..           235/65R17 104             12M; 5MA; 52J             (Serie);
                                                         235/65R17 108             12M; 5PA; 52J             Allradantrieb;
                                                         235/65R17 108             12M; 5PA; 51J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/70R17 110             12A; 51J                  51A; 54F; 573; 71C;
                                               106 - 170 255/60R17 106             12M; 5NA                  71K; 721; 725; 73C;
                                                         255/60R17 110             12M                       74D; 744; 76S
                                                         255/65R17                 12A; 51G

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NP300 NAVARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               D231         e9*2007/46*6364*.. 120       225/65R17 106                                       nur Fzg.-Breite
                                                         225/70R17 108                                       1850mm; nur mit
                                                         235/65R17 104                                       Starrachse als
                                                         235/70R17 107                                       Hinterachse;
                                                         245/65R17 107             11A; 24J                  Allradantrieb;
                                               120 - 140 255/60R17 106             11A; 24J; 247             Heckantrieb;
                                                         255/65R17 110             11A; 24J; 247             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     PATHFINDER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R51          e9*2001/116*0051*.. 120 - 128 235/65R17 104            51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/65R17 107            51J                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                120 - 198 255/60R17 106                                      721; 725; 73C; 74D
                                                          255/65R17                51G


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC31-707
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 13.07.2016
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                    Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                    entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§22 50649*02




                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC31-707
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 13.07.2016
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                    konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 50649*02




               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2000kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC31-707
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 13.07.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 4
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§22 50649*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                RC31 7,0x17
KBA / ECE                                             50649

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart      Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall             ja
Continental / VDO Redi                                                  ja
CUB Universal                                          Metall           ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi            ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi           nein
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall          nein
Orange Universal Clamp In                              Metall           ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi            ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi            ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall           ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall           ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall           ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall           ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall           ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi            ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall           ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall           ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall           ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall           ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall           ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall           ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall           ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall          nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall          nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall           ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall           ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi            ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi            ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi            ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi            ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi            ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi            ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi            ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi            ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi            ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall           ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.