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							TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           15-TARR-1428
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 4


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 50 649
                                           366-0282-15-WIRD/N1

Antragsteller:                            Brock Alloy Wheels 395038/0000
                                          Deutschland GmbH
                                          53919 Weilerwist-Derkum
Art:                                      Sonderrad 7 J X 17 H2
Typ:                                      RC31-707

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 7.0Jx17H2 gekennzeichnet.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
61397201061 K4                         6114345660 N8
I.       Übersicht
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                    Rad                        Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
6114330661 N2       RC31-707 N2                ohne                     114,3/6     66,1     30   1200    2400     07/15
6114345660 N8       RC31-707 N8                ohne                     114,3/6     66,1     45    900    2400     07/15
6114345661 N2       RC31-707 N2                ohne                     114,3/6     66,1     45   1200    2400     07/15
613057841 P2        RC31-707 P2                ohne                      130/6      84,1     57   1220    2400     07/15
6139738671 JF3      RC31-707 JF3               ohne                     139,7/6     67,1     38   1100    2400     07/15
6139755931 R4       RC31-707 R4                ohne                     139,7/6     93,1     55   1200    2400     07/15
61397331001 I1      RC31-707 I1                ohne                     139,7/6    100,1     33   1200    2400     07/15
61397201061 J7      RC31-707 J7                ohne                     139,7/6    106,1     20   1200    2400     07/15
61397201061 K4      RC31-707 K4                ohne                     139,7/6    106,1     20   1200    2400     07/15
61397351061 J7      RC31-707 J7                ohne                     139,7/6    106,1     35   1200    2400     07/15
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                      : Brock Alloy Wheels
                                     Deutschland GmbH
                                     53919 Weilerwist-Derkum
Hersteller                         : Brock Alloy Wheels
                                   : Deutschland GmbH
                                   : 53919 Weilerwist-Derkum
Handelsmarke                       : BROCK ALLOY WHEELS
Art der Sonderräder                : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                   Radtyp: RC31-707
Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                    Stand: 09.02.2016
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                                                                                                       Seite: 2 von 4
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 13,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 61397331001 I1:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                            : --                                     : Brock
Handelsmarke                          : --                                     : BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp                                : --                                     : RC31-707
Radausführung                         : --                                     : RC31-707 JF3
Radgröße                              : --                                     : 7 J X 17 H2
Typzeichen                            : KBA 50649                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET38
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 07.15
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     :
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart                Berichtnummer                     Datum         Technischer Dienst
Festigkeitsgutachten      15-0918-A00-V01                   21.10.2015    TÜV PFALZ




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                 Radtyp: RC31-707
Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 09.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 4
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise
  9 Nissan International S. A.                     6114345660 N8                  45       09.02.2016      liegt bei
  1 NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                     6114330661 N2                  30       09.02.2016      liegt bei
               Nissan International S. A.
  2 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,                    613057841 P2                   57       09.02.2016      liegt bei
               VOLKSWAGEN
  3 MITSUBISHI                                     6139738671 JF3                 38       09.02.2016      liegt bei
  4 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA                   6139755931 R4                  55       09.02.2016      liegt bei




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                 Radtyp: RC31-707
Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 09.02.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
  5    ISUZU                                       61397331001 I1                 33       09.02.2016     liegt bei
  6    FORD, TOYOTA                                61397201061 J7                 20       09.02.2016     liegt bei
  7    FORD, TOYOTA                                61397201061 K4                 20       09.02.2016     liegt bei
  8    TOYOTA                                      61397351061 J7                 35       09.02.2016     liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 09.02.2016
ENG




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.