Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten 366-0282-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50649
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: RC31-707
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 22.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                         : ISUZU
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
61397331001 I1 RC31-707 I1                     ohne                     100,1                    1200     2400    07/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ISUZU
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radmutter: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ISUZU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
ATFR         e4*2007/46*0411*.. 120              245/65R17 107                                Allradantrieb;
ATFS         e4*2007/46*0413*..                  255/65R17     51G                            Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74D

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ISUZU
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radmutter: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:    D-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
TF           N051             100 - 120 235/65R17 108               51J                       Lkw offener Kasten
                                        245/65R17 107               53P                       (Serie);
                                        245/65R17 111                                         Allradantrieb;
                                        255/60R17 106               11A; 24J; 24M; 53P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                        255/60R17 110               11A; 24J; 24M             12A; 51A; 54F; 71K;
                                        255/65R17 110               11A; 24J; 24M; 54A        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              744




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50649
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RC31-707
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 3
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50649
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: RC31-707
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 3
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53P) Die erhöhte Achslast im Anhängebetrieb ist zu streichen.
     Diese Änderung ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt
     4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 (3) StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
     Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach §13 (1.6) FZV ist unverzüglich durchzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                RC31 7,0x17
KBA / ECE                                             50649

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart      Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall             ja
Continental / VDO Redi                                                  ja
CUB Universal                                          Metall           ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi            ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi           nein
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall          nein
Orange Universal Clamp In                              Metall           ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi            ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi            ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall           ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall           ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall           ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall           ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall           ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi            ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall           ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall           ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall           ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall           ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall           ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall           ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall           ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall          nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall          nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall           ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall           ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi            ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi            ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi            ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi            ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi            ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi            ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi            ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi            ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi            ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall           ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.