Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001206-D0-216
Anlage-Nr. : 9
Seite : 1/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC31-707
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: FT1
Radausführungskennz.: RC31-707; FT1; LK120
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 6
Mittenlochdurchmesser: 74,60 mm
§22 50649*08
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 204 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001206-D0-216
Anlage-Nr. : 9
Seite : 2/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NRN e5*2018/858*00192*..
NXN e5*2018/858*00191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 125 Ford Transit Custom 215/55R17 A02) bis A10)
(mit 215/65R16C oder A93) T98) BF1)
215/60R17C
Serienreifen) 215/60R17
A93) GC3) T100)
215/60R17C
A93)
225/55R17
A93) T101)
225/55R17C
A93)
235/50R17
§22 50649*08
A01) A93a) K01) T100)
235/55R17
A01) A93) GC3) K01) T103)
245/50R17
A01) K01) K04) T103)
255/50R17
A01) K01) K04) T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001206-D0-216
Anlage-Nr. : 9
Seite : 3/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NRN e5*2018/858*00192*..
NXN e5*2018/858*00191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125 Ford Transit Custom 215/60R17C A02) bis A10)
(Ausstattungspaket A93) BF1) E100)
Sport,19-Zoll Serie und
ww. 215/65R16C oder 215/65R17C
215/60R17C A93)
Serienreifen)
225/55R17C
A01) A93) G01)
225/60R17
A93)
225/65R17C
A93)
235/55R17
§22 50649*08
A01) A93) K01)
235/60R17
A01) A93) K01)
235/60R17C
A01) A93) K01)
245/55R17
A01) A93a) K01) K04)
255/55R17
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001206-D0-216
Anlage-Nr. : 9
Seite : 4/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NRN e5*2018/858*00192*..
NXN e5*2018/858*00191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125 Ford Transit Custom 215/65R17C A02) bis A10)
(Ausstattungspaket A93) BF1) E100a) EF0)
Sport und NUR19-Zoll
Serie) 225/60R17
A93) T103)
225/65R17C
A93)
235/60R17
A01) A93) K01)
235/60R17C
A01) A93) K01)
245/55R17
§22 50649*08
A01) A93a) K01) K04)
255/55R17
A01) K01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
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Anlage-Nr. : 9
Seite : 5/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-707
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite)- und Innenseite nur mit Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
§22 50649*08
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Anzugsmoment: 204 Nm
E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19
und ww. mit 215/65R16 und/oder 215/60R17C ausgerüstet sind.
E100a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19
ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GC3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17C ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001206-D0-216
Anlage-Nr. : 9
Seite : 6/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-707
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 50649*08
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 9 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC31-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 18.03.2024