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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001206-D0-216
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC31-707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  RC31-707
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             FT1
               Radausführungskennz.:                             RC31-707; FT1; LK120
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
               Lochzahl:                                                    6
               Mittenlochdurchmesser:                                   74,60 mm
§22 50649*08




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                 204 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001206-D0-216
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC31-707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NRN                             e5*2018/858*00192*..
               NXN                             e5*2018/858*00191*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 125      Ford Transit Custom      215/55R17                         A02) bis A10)
                               (mit 215/65R16C oder     A93) T98)                         BF1)
                               215/60R17C
                               Serienreifen)            215/60R17
                                                        A93) GC3) T100)

                                                        215/60R17C
                                                        A93)

                                                        225/55R17
                                                        A93) T101)

                                                        225/55R17C
                                                        A93)

                                                        235/50R17
§22 50649*08




                                                        A01) A93a) K01) T100)

                                                        235/55R17
                                                        A01) A93) GC3) K01) T103)

                                                        245/50R17
                                                        A01) K01) K04) T103)

                                                        255/50R17
                                                        A01) K01) K04) T101)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001206-D0-216
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC31-707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NRN                             e5*2018/858*00192*..
               NXN                             e5*2018/858*00191*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 125     Ford Transit Custom      215/60R17C                        A02) bis A10)
                               (Ausstattungspaket       A93)                              BF1) E100)
                               Sport,19-Zoll Serie und
                               ww. 215/65R16C oder      215/65R17C
                               215/60R17C               A93)
                               Serienreifen)
                                                        225/55R17C
                                                        A01) A93) G01)

                                                        225/60R17
                                                        A93)

                                                        225/65R17C
                                                        A93)

                                                        235/55R17
§22 50649*08




                                                        A01) A93) K01)

                                                        235/60R17
                                                        A01) A93) K01)

                                                        235/60R17C
                                                        A01) A93) K01)

                                                        245/55R17
                                                        A01) A93a) K01) K04)

                                                        255/55R17
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001206-D0-216
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC31-707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NRN                             e5*2018/858*00192*..
               NXN                             e5*2018/858*00191*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 125     Ford Transit Custom      215/65R17C                        A02) bis A10)
                               (Ausstattungspaket       A93)                              BF1) E100a) EF0)
                               Sport und NUR19-Zoll
                               Serie)                   225/60R17
                                                        A93) T103)

                                                        225/65R17C
                                                        A93)

                                                        235/60R17
                                                        A01) A93) K01)

                                                        235/60R17C
                                                        A01) A93) K01)

                                                        245/55R17
§22 50649*08




                                                        A01) A93a) K01) K04)

                                                        255/55R17
                                                        A01) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001206-D0-216
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC31-707



               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite)- und Innenseite nur mit Klammergewichten
                      ausgewuchtet werden.
§22 50649*08




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 204 Nm

               E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19
                     und ww. mit 215/65R16 und/oder 215/60R17C ausgerüstet sind.

               E100a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19
                     ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GC3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17C ausgerüstet
                    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 50649 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001206-D0-216
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC31-707



               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 50649*08




               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 9 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ RC31-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 18.03.2024