TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 16-TARR-0430
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 50 649
366-0282-15-WIRD/N2
Antragsteller: Brock Alloy Wheels 395038/0000
Deutschland GmbH
53919 Weilerwist-Derkum
Art: Sonderrad 7 J X 17 H2
Typ: RC31-707
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 7.0Jx17H2 gekennzeichnet.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
6114330661 N2 6114345660 N8 6139738671 JF3
§22 50649*02
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
6114330661 N2 RC31-707 N2 ohne 114,3/6 66,1 30 1200 2400 07/15
6114330661 RC31-707 N2 ohne 114,3/6 66,1 30 1200 2400 08/15
N2-wa
6114345660 N8 RC31-707 N8 ohne 114,3/6 66,1 45 900 2400 07/15
6114345660 RC31-707 N8 ohne 114,3/6 66,1 45 900 2400 08/15
N8-wa
6114345661 N2 RC31-707 N2 ohne 114,3/6 66,1 45 1200 2400 07/15
6114345661 RC31-707 N2 ohne 114,3/6 66,1 45 1200 2400 08/15
N2-wa
613057841 P2 RC31-707 P2 ohne 130/6 84,1 57 1220 2400 07/15
613057841 RC31-707 P2 ohne 130/6 84,1 57 1220 2400 01/16
P2-wa
6139738671 JF3 RC31-707 JF3 ohne 139,7/6 67,1 38 1100 2400 07/15
6139738671 RC31-707 JF3 ohne 139,7/6 67,1 38 1100 2400 08/15
JF3-wa
6139755931 R4 RC31-707 R4 ohne 139,7/6 93,1 55 1200 2400 07/15
6139755931 RC31-707 R4 ohne 139,7/6 93,1 55 1200 2400 08/15
R4-wa
61397331001 I1 RC31-707 I1 ohne 139,7/6 100,1 33 1200 2400 07/15
61397331001 RC31-707 I1 ohne 139,7/6 100,1 33 1200 2400 08/15
I1-wa
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: RC31-707
Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 13.07.2016
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61397201061 J7 RC31-707 J7 ohne 139,7/6 106,1 20 1200 2400 07/15
61397201061 RC31-707 J7 ohne 139,7/6 106,1 20 1200 2400 08/15
J7-wa
61397201061 K4 RC31-707 K4 ohne 139,7/6 106,1 20 1200 2400 07/15
61397201061 RC31-707 K4 ohne 139,7/6 106,1 20 1200 2400 08/15
K4-wa
61397351061 J7 RC31-707 J7 ohne 139,7/6 106,1 35 1200 2400 07/15
61397351061 RC31-707 J7 ohne 139,7/6 106,1 35 1200 2400 08/15
J7-wa
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Brock Alloy Wheels
Deutschland GmbH
53919 Weilerwist-Derkum
Hersteller : Brock Alloy Wheels
: Deutschland GmbH
: 53919 Weilerwist-Derkum
Handelsmarke : BROCK ALLOY WHEELS
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 13,2 kg
§22 50649*02
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 613057841 P2-wa:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : Brock
Handelsmarke : -- : BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp : -- : RC31-707
Radausführung : -- : RC31-707 K4
Radgröße : -- : 7 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 50649 : --
Einpreßtiefe : -- : ET20
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 07.15
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- :
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: RC31-707
Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 13.07.2016
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I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Festigkeitsgutachten 15-0918-A00-V02 29.04.2016 TÜV PFALZ
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
§22 50649*02
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: RC31-707
Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 13.07.2016
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- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
9 Nissan International S. A. 6114345660 N8; 45 24.04.2016 liegt bei
6114345660 N8-wa
1 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), 6114330661 N2; 30 13.07.2016 liegt bei
Nissan International S. A. 6114330661 N2-wa
2 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, 613057841 P2; 613057841 57 09.02.2016 liegt bei
VOLKSWAGEN P2-wa
3 FIAT, MITSUBISHI 6139738671 JF3; 38 13.07.2016 liegt bei
6139738671 JF3-wa
4 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA 6139755931 R4; 55 09.02.2016 liegt bei
6139755931 R4-wa
5 ISUZU 61397331001 I1; 33 22.10.2015 liegt bei
§22 50649*02
61397331001 I1-wa
6 FORD, TOYOTA 61397201061 J7; 20 09.02.2016 liegt bei
61397201061 J7-wa
7 FORD, TOYOTA 61397201061 K4; 20 09.02.2016 liegt bei
61397201061 K4-wa
8 TOYOTA 61397351061 J7; 35 09.02.2016 liegt bei
61397351061 J7-wa
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50649
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: RC31-707
Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 13.07.2016
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Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 13.07.2016
ENG
§22 50649*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.