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							                Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676
                ANLAGE: 8                                                            Radtyp: RC31-808
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 14.02.2017
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                Fahrzeughersteller                         : ISUZU
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 25
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                               Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
                61397251001 I1 RC31-808 I1 LK6/139,7           ohne                     100,1                    1200     2400    09//15
                61397251001    RC31-808 I1 LK6/139,7           ohne                     100,1                    1200     2400    09//15
                I1-wa
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ISUZU
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: Z06M; Radmutter: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
§ 22 50676*03




                Verkaufsbezeichnung:     ISUZU
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                ATFR         e4*2007/46*0411*.. 120              245/60R18 109 11A; 24C                       Allradantrieb;
                ATFS         e4*2007/46*0413*..                  255/60R18 108 11A; 24C; 24M                  Heckantrieb;
                                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.