TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000264 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 4 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 50 676 366-0309-15-WIRD/N3 Antragsteller: Brock Alloy Wheels 395038/0000 Deutschland GmbH 53919 Weilerwist-Derkum Art: Sonderrad 8 J X 18 H2 Typ: RC31-808 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Das Sonderrad kann auch mit 8.0Jx18H2 gekennzeichnet sein. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. 61397251061 K4 61397251001 I1-wa 6139738671 JF3 § 22 50676*03 I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 6114330661 N2 RC31-808 N2 ohne 114,3/6 66,1 30 1200 2400 09//15 LK6/114,3 6114330661 RC31-808 N2 ohne 114,3/6 66,1 30 1200 2400 09/15 N2-wa LK6/114,3 6114345661 N2 RC31-808 N2 ohne 114,3/6 66,1 45 1200 2400 09//15 LK6/114,3 6114345661 RC31-808 N2 ohne 114,3/6 66,1 45 1200 2400 09/15 N2-wa LK6/114,3 6130553841 P2 RC31-808 P2 LK6/130 ohne 130/6 84,1 53 1220 2300 09//15 6130553841 RC31-808 P2 LK6/130 ohne 130/6 84,1 53 1220 2300 09/15 P2-wa 6139738671 JF3 RC31-808 JF3 ohne 139,7/6 67,1 38 1200 2400 09//15 LK6/139,7 6139738671 RC31-808 JF3 ohne 139,7/6 67,1 38 1200 2400 09/15 JF3-wa LK6/139,7 6139748924 K3 RC31-808 K3 LK6/139,7 ohne 139,7/6 92,5 48 1200 2400 09//15 6139748924 RC31-808 K3 LK6/139,7 ohne 139,7/6 92,5 48 1200 2400 09/15 K3-wa 6139755931 R4 RC31-808 R4 ohne 139,7/6 93,1 55 1200 2400 09//15 LK6/139,7 6139755931 RC31-808 R4 ohne 139,7/6 93,1 55 1200 2400 09/15 R4-wa LK6/139,7 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: RC31-808 Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 61397251001 I1 RC31-808 I1 LK6/139,7 ohne 139,7/6 100,1 25 1200 2400 09//15 61397251001 RC31-808 I1 LK6/139,7 ohne 139,7/6 100,1 25 1200 2400 09//15 I1-wa 61397251061 K4 RC31-808 K4 LK6/139,7 ohne 139,7/6 106,1 25 1220 2400 09//15 61397251061 RC31-808 K4 LK6/139,7 ohne 139,7/6 106,1 25 1220 2400 09/15 K4-wa I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 53919 Weilerwist-Derkum Hersteller : Brock Alloy Wheels : Deutschland GmbH : 53919 Weilerwist-Derkum Handelsmarke : BROCK ALLOY WHEELS Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 14,2 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage § 22 50676*03 I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 6130553841 P2-wa: : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : -- : BROCK ALLOY WHEELS Radtyp : -- : RC31-808 Radausführung : -- : RC31-808 K4 LK6/139,7 Radgröße : -- : 8 J X 18 H2 Typzeichen : KBA 50676 : -- Einpreßtiefe : -- : ET25 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 09.15 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: RC31-808 Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Radfestigkeit 15-0952-A00-V03 29.04.2016 TÜV PFALZ III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: § 22 50676*03 Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: RC31-808 Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), 6114330661 N2; 30 04.04.2016 liegt bei Nissan International S. A. 6114330661 N2-wa 7 Nissan International S. A. 6114345661 N2; 45 04.04.2016 liegt bei 6114345661 N2-wa 2 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, 6130553841 P2; 53 07.01.2016 liegt bei VOLKSWAGEN 6130553841 P2-wa 3 FIAT, MITSUBISHI 6139738671 JF3; 38 14.02.2017 liegt bei 6139738671 JF3-wa 4 HYUNDAI 6139748924 K3; 48 07.01.2016 liegt bei 6139748924 K3-wa 5 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA, 6139755931 R4; 55 04.04.2016 liegt bei HYUNDAI 6139755931 R4-wa 8 ISUZU 61397251001 I1; 25 14.02.2017 liegt bei 61397251001 I1-wa 6 FIAT, 61397251061 K4; 25 14.02.2017 liegt bei § 22 50676*03 FORD MOTOR COMPANY 61397251061 K4-wa AUSTRALIA, MITSUBISHI, SSANGYONG, TOYOTA V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 14.02.2017 ENG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.