TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000264
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 50 676
366-0309-15-WIRD/N3
Antragsteller: Brock Alloy Wheels 395038/0000
Deutschland GmbH
53919 Weilerwist-Derkum
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: RC31-808
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Das Sonderrad kann auch mit 8.0Jx18H2 gekennzeichnet sein.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
61397251061 K4 61397251001 I1-wa 6139738671 JF3
§ 22 50676*03
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
6114330661 N2 RC31-808 N2 ohne 114,3/6 66,1 30 1200 2400 09//15
LK6/114,3
6114330661 RC31-808 N2 ohne 114,3/6 66,1 30 1200 2400 09/15
N2-wa LK6/114,3
6114345661 N2 RC31-808 N2 ohne 114,3/6 66,1 45 1200 2400 09//15
LK6/114,3
6114345661 RC31-808 N2 ohne 114,3/6 66,1 45 1200 2400 09/15
N2-wa LK6/114,3
6130553841 P2 RC31-808 P2 LK6/130 ohne 130/6 84,1 53 1220 2300 09//15
6130553841 RC31-808 P2 LK6/130 ohne 130/6 84,1 53 1220 2300 09/15
P2-wa
6139738671 JF3 RC31-808 JF3 ohne 139,7/6 67,1 38 1200 2400 09//15
LK6/139,7
6139738671 RC31-808 JF3 ohne 139,7/6 67,1 38 1200 2400 09/15
JF3-wa LK6/139,7
6139748924 K3 RC31-808 K3 LK6/139,7 ohne 139,7/6 92,5 48 1200 2400 09//15
6139748924 RC31-808 K3 LK6/139,7 ohne 139,7/6 92,5 48 1200 2400 09/15
K3-wa
6139755931 R4 RC31-808 R4 ohne 139,7/6 93,1 55 1200 2400 09//15
LK6/139,7
6139755931 RC31-808 R4 ohne 139,7/6 93,1 55 1200 2400 09/15
R4-wa LK6/139,7
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: RC31-808
Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017
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61397251001 I1 RC31-808 I1 LK6/139,7 ohne 139,7/6 100,1 25 1200 2400 09//15
61397251001 RC31-808 I1 LK6/139,7 ohne 139,7/6 100,1 25 1200 2400 09//15
I1-wa
61397251061 K4 RC31-808 K4 LK6/139,7 ohne 139,7/6 106,1 25 1220 2400 09//15
61397251061 RC31-808 K4 LK6/139,7 ohne 139,7/6 106,1 25 1220 2400 09/15
K4-wa
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Brock Alloy Wheels
Deutschland GmbH
53919 Weilerwist-Derkum
Hersteller : Brock Alloy Wheels
: Deutschland GmbH
: 53919 Weilerwist-Derkum
Handelsmarke : BROCK ALLOY WHEELS
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 14,2 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
§ 22 50676*03
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 6130553841 P2-wa:
: Außenseite : Innenseite
Handelsmarke : -- : BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp : -- : RC31-808
Radausführung : -- : RC31-808 K4 LK6/139,7
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Typzeichen : KBA 50676 : --
Einpreßtiefe : -- : ET25
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 09.15
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- :
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: RC31-808
Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017
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II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Radfestigkeit 15-0952-A00-V03 29.04.2016 TÜV PFALZ
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
§ 22 50676*03
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: RC31-808
Antragsteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017
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- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), 6114330661 N2; 30 04.04.2016 liegt bei
Nissan International S. A. 6114330661 N2-wa
7 Nissan International S. A. 6114345661 N2; 45 04.04.2016 liegt bei
6114345661 N2-wa
2 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, 6130553841 P2; 53 07.01.2016 liegt bei
VOLKSWAGEN 6130553841 P2-wa
3 FIAT, MITSUBISHI 6139738671 JF3; 38 14.02.2017 liegt bei
6139738671 JF3-wa
4 HYUNDAI 6139748924 K3; 48 07.01.2016 liegt bei
6139748924 K3-wa
5 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA, 6139755931 R4; 55 04.04.2016 liegt bei
HYUNDAI 6139755931 R4-wa
8 ISUZU 61397251001 I1; 25 14.02.2017 liegt bei
61397251001 I1-wa
6 FIAT, 61397251061 K4; 25 14.02.2017 liegt bei
§ 22 50676*03
FORD MOTOR COMPANY 61397251061 K4-wa
AUSTRALIA, MITSUBISHI, SSANGYONG,
TOYOTA
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.02.2017
ENG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.