Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 ANLAGE: 6 Radtyp: RC31-808 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : FIAT, FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA, MITSUBISHI, SSANGYONG, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 61397251061 K4 RC31-808 K4 LK6/139,7 ohne 106,1 1220 2400 09//15 61397251061 RC31-808 K4 LK6/139,7 ohne 106,1 1220 2400 09/15 K4-wa Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: NB-NT-75; Kegelbundmutter D6 § 22 50676*03 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 128 Nm ( Kegelbund ) Nm Verkaufsbezeichnung: Fiat L200, Fiat Fullback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KT0T e1*2007/46*1398*.. 113 235/60R18 107 11A; 242; 244; 245; Ohne 247 Radhausverbreiterung; 113 - 133 245/60R18 105 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 247 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74D KT0T e1*2007/46*1398*.. 113 235/60R18 107 11A; 248 Mit 113 - 133 245/60R18 105 11A; 24J; 248 Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: NB-NT-75; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 ANLAGE: 6 Radtyp: RC31-808 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: FORD RANGER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2AB e11*2007/46*0154*.. 92 - 147 255/55R18 105 11A; 24C; 24D nur N1G; 255/60R18 108 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 265/60R18 110 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 275/60R18 113 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D 285/50R18 109 11A; 24C; 24D 285/55R18 113 11A; 24C; 24D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KJ0T (Kegelbund) Zubehör : Nabenkappe: NB-NT-75; Kegelbundmutter D6 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KA0T Zubehör : Nabenkappe: NB-NT-75; Kegelbundmutter D6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 128 Nm ( Kegelbund ) für Typ : KJ0T § 22 50676*03 137 Nm für Typ : KA0T Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI L200 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KA0T e1*2007/46*0453*.., 100 - 131 235/60R18 107 11A; 24C; 24D; 51J Lkw offener Kasten L716 235/65R18 106 11A; 24C; 24D; 51J (Serie); 255/55R18 105 11A; 24C; 24D Allradantrieb; 255/60R18 108 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 285/50R18 109 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D KJ0T e1*2007/46*1397*.. 113 235/60R18 107 11A; 248 Mit 113 - 133 245/60R18 105 11A; 24J; 248 Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A KJ0T e1*2007/46*1397*.. 113 235/60R18 107 11A; 242; 244; 245; Ohne 247 Radhausverbreiterung; 113 - 133 245/60R18 105 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 247 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 ANLAGE: 6 Radtyp: RC31-808 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: NB-NT-75; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG/DAEWOO REXTON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Rexton- e1*2001/116*0223*.. 88 - 162 235/55R18 100 6-Loch Fz; nur bis RJ 235/60R18 103 e1*2001/116*0223*04; 255/50R18 102 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 105 11A; 24K 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: NB-NT-75; Kegelbundmutter D8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment; § 22 50676*03 N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes Anzugsmoment 148 Nm für Typ : J15TM erhöhtes Anzugsmoment; J15TM TMG erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100 5KA erhöhtes Anzugsmoment TMG 225/65R18 103 5LK 140 Nm; Hilux N26; 235/55R18 100 5KA Lkw offener Kasten 235/60R18 107 (Serie); Mit 235/65R18 106 Radhausverbreiterung 245/60R18 105 5MK Serie; Allradantrieb; 255/55R18 109 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R18 108 12A; 51A; 54F; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740 N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA erhöhtes Anzugsmoment TMG 225/65R18 103 11A; 24C; 24D; 5LK 140 Nm; Hilux N26; 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA Lkw offener Kasten 235/60R18 107 11A; 24C; 24D (Serie); Ohne 235/65R18 106 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter. 245/60R18 105 11A; 24C; 24D; 5MK Serie; Allradantrieb; 255/55R18 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R18 108 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 ANLAGE: 6 Radtyp: RC31-808 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18 100 5KA erhöhtes Anzugsmoment TMT) 225/65R18 103 5LK 140 Nm; Lkw offener N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/55R18 100 5KA Kasten (Serie); Mit TSAM) 235/60R18 107 Radhausverbreiterung 235/65R18 106 Serie; Allradantrieb; 245/60R18 105 5MK 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 109 12A; 51A; 54F; 573; 255/60R18 108 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740 N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA erhöhtes Anzugsmoment TMT) 225/65R18 103 11A; 24C; 24D; 5LK 140 Nm; Lkw offener N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA Kasten (Serie); Ohne TSAM) 235/60R18 107 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter. 235/65R18 106 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb; 245/60R18 105 11A; 24C; 24D; 5MK 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 109 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573; 255/60R18 108 11A; 24C; 24D 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: § 22 50676*03 Toyota Land Cruiser Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J15TM e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108 erhöhtes Anzugsmoment J15TM e1*2007/46*0231*.. 127 - 207 265/60R18 51G 148 Nm; TMG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 ANLAGE: 6 Radtyp: RC31-808 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 50676*03 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 ANLAGE: 6 Radtyp: RC31-808 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen § 22 50676*03 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0309-15-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676 ANLAGE: 6 Radtyp: RC31-808 Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 14.02.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. § 22 50676*03 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.