Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 50676 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001186-A0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC31-808
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: K4
Radausführungskennz.: K4
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 139,7 mm
Lochzahl: 6
Mittenlochdurchmesser: 106,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1220 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-600 D6F 120 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-600 D6F 110 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-600 D6F 105 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N25S L642
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 88 Toyota Hilux 255/55R18 A01) bis A10)
(ohne A97) BF1) K01) K02)
Serienverbreiterung) 255/55R18C
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 50676 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001186-A0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N) e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150 Toyota Hilux 265/60R18 A02) bis A10)
(Nur Extra Cab und A94) BF2) E70)
Double Cab,
Fahrzeugbreite 1855mm) 285/55R18
A01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150 Toyota Hilux Invincible 265/60R18 A02) bis A10)
(Nur Extra Cab und A94) BF2)
Double Cab,
Fahrzeugbreite 1900mm) 285/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N) e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Toyota Hilux 255/55R18 A01) bis A10)
(Nur Single Cab mit A94) BF2) K01) K02)
Serienreifen 225/70R17C,
Fahrzeugbreite 255/55R18C
1800mm-1815mm) A94)
265/55R18
A94)
285/50R18
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N) e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Toyota Hilux 265/60R18 A01) bis A10)
(Nur Single Cab mit A94) BF2) K01) K02)
Serienreifen
265/65R17, 285/55R18
Fahrzeugbreite
1800mm-1815mm)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 50676 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001186-A0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J15TM e6*2007/46*0001*..
J15TM-TMG e13*2007/46*1720*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 bis 207 Toyota Land Cruiser 265/60R18 A02) bis A10)
A94) BF3)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 50676 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001186-A0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-808
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite)- und Innenseite nur mit Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A97) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 16 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-600 D6F
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-600 D6F
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-600 D6F
Anzugsmoment: 105 Nm
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 265/65R17 oder
265/60R18 ausgerüstet sind oder mindestens einen von diesen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 50676 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001186-A0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC31-808
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC31-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 06.07.2021