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							               Gutachten 366-0309-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RC31-808
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 04.04.2016
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               Fahrzeughersteller                         : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 30
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                             Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                             Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
               6114330661 N2 RC31-808 N2                      ohne                        66,1                  1200     2400    09//15
                             LK6/114,3
               6114330661    RC31-808 N2                      ohne                        66,1                  1200      2400 09/15
               N2-wa         LK6/114,3
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: NB-NT-75; Radbefestigung: Serie
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 113 Nm für Typ : R51
§22 50676*02




                                                            120 Nm für Typ : D40; D401
                                                            133 Nm für Typ : D231
               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NAVARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               D40          L617               106 - 140 235/60R18 103             5LK; 51J                  Lkw offener Kasten
               D401         e9*2007/46*0018*..           235/60R18 107             5NK; 51J                  (Serie);
                                                         235/65R18 106             5NA; 51J                  Allradantrieb;
                                                         235/65R18 110             51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               106 - 170 255/55R18 105             5MK                       12A; 51A; 54F; 573;
                                                         255/55R18 109                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                         255/60R18 108             5PA                       73C; 74D; 744
                                                         255/60R18 112
                                                         265/55R18 108             5PA
                                                         265/60R18 110

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NP300 NAVARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               D231         e9*2007/46*6364*.. 120       225/60R18 104                                       nur Fzg.-Breite
                                                         235/60R18 107             11A; 24J                  1850mm; nur mit
                                                         235/65R18 106             11A; 24J                  Starrachse als
                                                         245/60R18 105             11A; 24J; 247             Hinterachse;
                                               120 - 140 255/55R18 105             11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                         255/60R18 108             11A; 24J; 24M             Heckantrieb;
                                                         265/55R18 108             11A; 24C; 243; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/60R18 110             11A; 24C; 243; 248        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         275/50R18 107             11A; 24C; 243; 248        721; 725; 73C; 74D
                                                         285/50R18 109             11A; 24C; 24D
                                                         285/55R18 113             11A; 24C; 24D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0309-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC31-808
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 04.04.2016
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               Verkaufsbezeichnung:     PATHFINDER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
               R51          e9*2001/116*0051*.. 120 - 128 245/60R18 105         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                120 - 198 255/55R18 105                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          255/60R18 108         NAU                      721; 725; 73C; 74D
                                                          265/60R18 110         NAU; 11A; 24J; 24M

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                    Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                    entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 50676*02




                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0309-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC31-808
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 04.04.2016
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                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 50676*02




                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0309-15-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50676
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RC31-808
               Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 04.04.2016
               __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 4
               5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1850kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.
               5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2000kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 50676*02




               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               NAU) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße
                    255/70R16 oder 255/65R17 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                    ist.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                RC31 8,0x18
KBA / ECE                                             50676

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart      Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall             ja
Continental / VDO Redi                                                  ja
CUB Universal                                          Metall           ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi           nein
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi           nein
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall           ja
Orange Universal Clamp In                              Metall           ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi           nein
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi           nein
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall           ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall           ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall          nein
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall           ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall           ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall          nein
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall           ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall           ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi           nein
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall          nein
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall          nein
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall          nein
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall           ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall           ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall           ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall           ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall          nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall          nein
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall           ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall           ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi            ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi            ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi            ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi            ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi            ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi            ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi            ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi            ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi            ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall          nein
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.