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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 50676 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001186-A0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC31-808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  RC31-808
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              N2
Radausführungskennz.:                                       N2
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    6
Mittenlochdurchmesser:                                   66,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1200 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           ZP-610 D2F 120 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           ZP-610 D2F 113 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 50676 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001186-A0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC31-808


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
D231                             e9*2007/46*6364*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Nissan Navara, NP300 225/60R18                              A01) bis A10)
                Navara                    K03) T104)                        BF1) E59)
                (nur Allrad, FZ mit
                Serienreifen 205/..)      235/55R18
                                          K01) T104)

                                         245/55R18
                                         K01) K04)

                                         255/55R18
                                         K01) K02)

                                         255/55R18C
                                         K01) K02)

                                         275/50R18
                                         K01) K02)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
D231                             e9*2007/46*6364*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 140     Nissan Navara, NP300 255/60R18                              A01) bis A10)
                Navara                                                      BF2) E57) E59) K01) K02)
                (nur Allrad, FZ mit       265/55R18
                Serienreifen 255/..)
                                          285/50R18

                                         285/55R18
                                         GHW)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 50676 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001186-A0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC31-808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R51                            e11*2007/46*0620*..
R51                            e3*2007/46*0074*..
R51                            e9*2001/116*0051*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 198     Nissan Pathfinder       235/55R18                         A02) bis A10)
                                        G1H) N245) T104)                  BF3)

                                        235/55R18 M+S
                                        G1H) T104)

                                        235/60R18
                                        N245)

                                        235/60R18 M+S

                                        245/55R18
                                        G1H) N255) T103)

                                        245/55R18 M+S
                                        G1H) T103)

                                        255/55R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 50676 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001186-A0-216
Anlage-Nr. :                3
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A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite)- und Innenseite nur mit Klammergewichten
       ausgewuchtet werden.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP-610 D2F
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP-610 D2F
       Anzugsmoment: 113 Nm

E57)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite
       205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E59)   Nur geprüft für Fahrzeuge mit serienmäßigen Ladeflächenaufbau (Ladefläche offener Kasten)

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/70R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
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Nr. :                       RA-001186-A0-216
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC31-808


GHW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/65R17,
     255/70R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Die Anlage 3 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC31-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.07.2021