Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001457 Gutachten Nr. : CE-000186-E0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 31 Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-656 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-656 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: BM1 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 22 mm R124 E1*124R00/01*1457*04 Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,55 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2180 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment G3L, G3K Serien-Radschraube, Kegelbund 60°, laut Bedienungs- Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm anleitung Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001457 Gutachten Nr. : CE-000186-E0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 31 Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3L e1*2007/46*1947*.. G3K e1*2007/46*2017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 BMW 3er 205/60R16 A03)A05)A06)A10) (KOMBI, LIM. A94) STUFENHECK 4T.) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit R124 E1*124R00/01*1457*04 der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Die Anlage Nr. 31 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 17.10.2019