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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001457
Gutachten Nr. :         CE-000186-F0-216                                             Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            3c
Seite :                 1/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-656


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                              RC32-656
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                    Brock Alloy Wheels
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          MP2
Radgröße:                                            6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                     38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                114,3 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                               67,10 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        ohne Ring
geprüfte Radlast:                                      730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2180 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MITSUBISHI

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)      Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör       Anzugsmoment
CWB                  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5    ZP-580D8F     110 Nm
CW0                  2.Generation:                            ZP-580D8F     110 Nm
                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
CW0                  3.Generation:                            ZP-580D8F     135 Nm
                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
GK0                  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5    ZP-580D8F     135 Nm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001457
Gutachten Nr. :         CE-000186-F0-216                                                    Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            3c
Seite :                 2/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-656


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                              e1*2001/116*0406*..
CWB                              e1*2001/116*0482*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130      Mitsubishi Outlander      215/70R16                          A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                      A98a)E50)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                              e1*2001/116*0406*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 110      Mitsubishi Outlander      215/70R16                          A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                      A93)E50a)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GK0                               e1*2007/46*1769*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 120     Mitsubishi Eclipse Cross   215/70R16                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, MULTI-                                               A93)
                PURPOSE-VEHICLE)




Auflagen und Hinweise

A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001457
Gutachten Nr. :         CE-000186-F0-216                                                Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            3c
Seite :                 3/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-656


A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*23

E50) Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*22


Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.07.2020