Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001457
Gutachten Nr. : CE-000186-F0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 1/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-656
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: MP2
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2180 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MITSUBISHI
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment
CWB Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D8F 110 Nm
CW0 2.Generation: ZP-580D8F 110 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
CW0 3.Generation: ZP-580D8F 135 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
GK0 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D8F 135 Nm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001457
Gutachten Nr. : CE-000186-F0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 2/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-656
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0 e1*2001/116*0406*..
CWB e1*2001/116*0482*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130 Mitsubishi Outlander 215/70R16 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI) A98a)E50)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0 e1*2001/116*0406*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 110 Mitsubishi Outlander 215/70R16 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI) A93)E50a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GK0 e1*2007/46*1769*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 120 Mitsubishi Eclipse Cross 215/70R16 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI, MULTI- A93)
PURPOSE-VEHICLE)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001457
Gutachten Nr. : CE-000186-F0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 3c
Seite : 3/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-656
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0406*23
E50) Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0406*22
Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 03.07.2020