Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 30a
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     RC32-656
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  V6
Radausführungskennz.:                                        V6; Lk100
Radgröße:                                                   6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       57,10 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          620 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                             120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                             140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                          e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55     VW Fox                185/50R16                                A02) bis A10)
              (außer CROSS FOX)                                              BF1) E49)
                                    195/45R16

                                     205/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 30a
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                            e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150    VW Golf, Golf 4-         195/55R16                               A02) bis A10)
              Motion, VW Bora,         N205)                                   BF1) EF0)
              Bora 4-Motion
              (Schrägheck,             195/55R16 M+S
              Stufenheck, Kombi,       W205)
              Front-und Allradantrieb)
                                       205/50R16

                                      205/55R16

                                      215/50R16

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      205/55R16           225/50R16           A01) bis A10)
                                                          K04) K44)           BF1) EF0) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                          e1*2001/116*0205*..
9C                          e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125    VW New Beetle         195/55R16                                A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)       N205)                                    BF1)

                                      195/55R16 M+S
                                      W205)

                                      205/50R16

                                      205/55R16

                                      225/50R16
                                      A01) K31)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      205/55R16           225/50R16           A02) bis A10)
                                                                              BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 30a
Seite :                      3/8
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                          e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132    VW Polo               185/50R16 M+S                          A02) bis A10)
                                    T81) W195)                             BF1)

                                     195/45R16
                                     A93) N205)

                                     195/45R16 M+S
                                     A93) W205)

                                     205/45R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                           e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77     VW Polo                185/50R16                             A02) bis A10)
              (außer Ausführungen    T81)                                  BF1) E48)
              Cross Polo, Polo Fun)
                                     195/45R16
                                     A93)

                                     205/45R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                          e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77     VW Cross Polo, Polo   185/55R16 M+S                          A02) bis A10)
              Fun                                                          BF1)
                                    195/50R16 M+S

                                     205/45R16 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 30a
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                          e1*2001/116*0510*..
6R                          e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110    VW Polo               185/55R16                              A02) bis A10)
              (außer Cross)         A01) G4V) K93) N195)                   BF1)

                                     185/55R16 M+S
                                     A01) G4V) K93)

                                     195/50R16
                                     N205)

                                     195/50R16 M+S

                                     205/45R16
                                     N215)

                                     205/45R16 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                          e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141   VW Polo GTI           185/55R16 M+S                          A02) bis A10)
                                    A01) K93) W195)                        BF1)

                                     195/50R16 M+S

                                     205/45R16 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                          e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
162           VW Polo R             195/50R16 M+S                          A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     205/45R16 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                          e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81     VW Polo Cross         185/55R16                              A02) bis A10)
                                    A01) K93) N195)                        BF1)

                                     195/50R16
                                     N205)

                                     205/45R16
                                     N215)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 30a
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AW                          e1*2007/46*1783*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 110    VW Polo               185/55R16                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF1)

                                     185/60R16
                                     A93a)

                                     195/55R16
                                     A01) A93a) K03)

                                     205/50R16
                                     A01) A93a) K03) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
C1                          e13*2007/46*1985*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110    VW T-Cross            195/60R16 M+S                          A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF2)

                                     195/65R16 M+S
                                     A93a)

                                     205/55R16
                                     A93a)

                                     205/60R16
                                     A93a)

                                     215/55R16

                                     215/60R16

                                     225/50R16

                                     225/55R16

                                     235/50R16
                                     A01) K01) K04)

                                     235/55R16
                                     A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 30a
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 30a
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


E48)   Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49)   Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 215/40R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K31)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit der
       Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen Radhaus
       der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen (Kontrollmöglichkeit
       ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist anzuwenden.

K44)   Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffaufwölbung vor der HA-Feder ist ab Unterkante
         (Befestigungsschraube) auf einer Länge von ca. 200 mm nach oben (auf einer Breite von 50
         mm) abzutrennen oder warm einzuformen,
       • die Befestigungsschraube dort ist zu entfernen und der Blechwinkel dahinter nach vorn zu
         formen (auf ABS-Steuerleitung achten),
       • die Kunststoff-Radhausschale im rechten Radhaus direkt vor dem Dämpfer ist ab Unterkante bis
         ca. 100 mm nach oben (auf einer Breite von 50 mm) abzutrennen oder warm einzuformen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 30a
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 30a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2021