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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                6
                             Seite :                     1/7
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                  RC32-656
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                              O5
                             Radgröße:                                               6½Jx16H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                         41 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                      105 mm
                             Lochzahl:                                                    5
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             Mittenlochdurchmesser:                                   56,6 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                       630 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   120 Nm
                             BF2         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   110 Nm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                6
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             1G0F                          e13*2007/46*1777*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             55              Opel Ampera-e          205/55R16                           A02) bis A10)
                                                                    A93a)                               BF1) EF0)

                                                                      205/60R16
                                                                      A01) G01)

                                                                      215/50R16
                                                                      A01) K03) K04)

                                                                      215/55R16
                                                                      A01) G01) K03) K04)

                                                                      225/50R16
                                                                      A01) K03) K04)
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                                                      225/55R16
                                                                      A01) G01) K03) K04)

                                                                      235/50R16
                                                                      A01) G01) K01) K04)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             P-J                             e1*2007/46*0141*..
                             P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
                             P-J/SW/V                        e4*2007/46*0308*..
                             P-J/V                           e4*2007/46*0309*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             64 bis 103      Opel Astra, Astra Sports 205/60R16                         A02) bis A10)
                                             Tourer                   GBH) N215)                        A93) BF1)
                                             (Limousine, Kombi)
                                                                      205/65R16
                                                                      G6A) N215)

                                                                      215/55R16
                                                                      GBK)

                                                                      215/60R16
                                                                      GAU)

                                                                      225/55R16
                                                                      GBH)

                                                                      235/50R16
                                                                      GBK)

                                                                      235/55R16
                                                                      GAU)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                6
                             Seite :                     3/7
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B-K                             e4*2007/46*0996*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 147      Opel Astra, Astra Sports 195/55R16                               A02) bis A10)
                                             Tourer                   A93) N205)                              BF2) E65)
                                             (Limousine, Kombi)
                                                                      195/60R16
                                                                      N205)

                                                                      205/55R16
                                                                      A93a)

                                                                      215/50R16

                                                                      215/55R16

                                                                      225/50R16
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                                                      235/50R16

                                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                      vorne              hinten
                                                                      205/55R16          225/50R16            A02) bis A10)
                                                                      A93a)                                   BF2) E65) V00)
                                                                      215/55R16          235/50R16            A02) bis A10)
                                                                                                              BF2) E65) V00)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                6
                             Seite :                     4/7
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             J-A                           e4*2007/46*0537*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             81 bis 112      Opel Mokka, Mokka X    195/65R16                         A02) bis A10)
                                                                    A93) N205)                        BF1) EF0)

                                                                     195/65R16 M+S
                                                                     A93)

                                                                     195/70R16
                                                                     A93a) N205)

                                                                     195/70R16 M+S
                                                                     A93a)

                                                                     205/65R16
                                                                     A93) N215)
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                                                     205/65R16 M+S
                                                                     A93)

                                                                     205/70R16
                                                                     N215)

                                                                     205/70R16 M+S

                                                                     215/65R16

                                                                     225/60R16

                                                                     235/60R16


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                6
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 120 Nm

                             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             E65)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegepaket (Serienreifen 215/55R16 bzw.
                                    215/50R17).

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                6
                             Seite :                     6/7
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G6A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
                                  235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                                  beachten.

                             GAU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
                                  215/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer
                                  dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                  I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             GBH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                                  205/65R16, 215/50R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18
                                  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             GBK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                                  215/50R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
                                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                6
                             Seite :                     7/7
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656



                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                                    eines entsprechenden Nachweises.

                             Die Anlage 6 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                             Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 17.10.2019
§ 22 52172, Erweiterung 04