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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                11
                             Seite :                     1 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                  RC32-656
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                              M45
                             Radgröße:                                               6½Jx16H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                       42,5 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
                             Lochzahl:                                                    5
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             Mittenlochdurchmesser:                                   67,1 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                       705 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   110 Nm
                             BF2         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   125 Nm
                             BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          110 Nm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                11
                             Seite :                     2 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             FD                              e11*2001/116*0313*..
                             FDH                             e11*2001/116*0343*..
                             FDH                             e11*2007/46*0225*..
                             FDHG                            e11*2001/116*0361*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 105      Hyundai i30, i30CW       195/60R16                          A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi)       A93)                               BF1)

                                                                      205/55R16
                                                                      A93)

                                                                      215/50R16

                                                                      225/50R16
                                                                      A01) K04)
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GDH                             e11*2007/46*0337*..
                             GDH                             e11*2007/46*0338*..
                             GDH-HME                         e13*2007/46*1604*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        195/55R16                         A02) bis A10)
                                             (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A93) N205)                        BF1)

                                                                      195/60R16
                                                                      A01) G0E) K25) K58) N205)

                                                                      205/55R16
                                                                      A01) K58)

                                                                      215/50R16
                                                                      A01) A93) K04)

                                                                      225/50R16
                                                                      A01) K03) K25) K58)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                11
                             Seite :                     3 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             PDE                             e11*2007/46*3807*..
                             PDE                             e5*2007/46*1075*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             70 bis 103      Hyundai i30              195/55R16                            A02) bis A10)
                                             (5-Türer, Kombi,         A93) N205)                           BF2) E54)
                                             Fastback)
                                                                      195/55R16 M+S
                                                                      A93)

                                                                      195/60R16
                                                                      G7V) N205)

                                                                      195/60R16 M+S
                                                                      G7V)

                                                                      205/55R16
                                                                      A01) K01)
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                                                      215/50R16
                                                                      A01) A93a) K01) K04)

                                                                      225/50R16
                                                                      A01) K01) K04)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             JC                            e4*2007/46*0207*..
                             JC                            e4*2007/46*0223*..
                             JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             57 bis 94       Hyundai IX20           195/55R16                              A02) bis A10)
                                                                    A93)                                   BF1)

                                                                      195/60R16

                                                                      205/55R16
                                                                      A01) K03)

                                                                      215/50R16
                                                                      A01) A93a) K01) K04)

                                                                      215/55R16
                                                                      A01) G1D) K01) K04)

                                                                      225/50R16
                                                                      A01) K01)

                                                                      235/50R16
                                                                      A01) G1D) K01) K02) K54) K55) K56)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                11
                             Seite :                     4 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             EL                            e11*2007/46*0104*..
                             ELH                           e11*2007/46*0192*..
                             LM                            e11*2007/46*0128*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 135      Hyundai IX35           215/65R16                           A02) bis A10)
                                                                                                        BF1) EF0)
                                                                      215/70R16

                                                                      225/65R16

                                                                      235/60R16
                                                                      A01) K01)

                                                                      235/65R16
                                                                      A01) K01)
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             AE                             e4*2007/46*1157*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             77              Hyundai Ioniq           195/55R16                          A02) bis A10)
                                             (Nur Fahrzeuge mit      N205)                              BF1) EF0)
                                             Hybridantrieb)
                                                                     195/60R16
                                                                     G0E) N205)

                                                                      205/55R16
                                                                      A01) K04)

                                                                      215/50R16
                                                                      A01) K04)

                                                                      225/50R16
                                                                      A01) K01) K02)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             AE                              e4*2007/46*1157*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             25              Hyundai Ioniq Elektro    205/55R16                         A01) bis A10)
                                                                      K03)                              BF1)

                                                                      215/50R16
                                                                      K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                11
                             Seite :                     5 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             OS                             e4*2007/46*1259*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             77 bis 130      Hyundai Kona            205/60R16                         A02) bis A10)
                                             (Frontantrieb)          A93)                              BF1)

                                                                     205/65R16
                                                                     A93a) G7U)

                                                                     215/55R16
                                                                     A93)

                                                                     215/60R16
                                                                     A93) GG4)

                                                                     225/55R16
                                                                     A93)
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                                                     235/50R16
                                                                     A93)

                                                                     235/55R16
                                                                     A93a) GG4)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             NF                             e11*2001/116*0241*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 184     Hyundai Sonata          215/55R16                         A02) bis A10)
                                                                                                       BF1)
                                                                     215/60R16

                                                                     225/55R16

                                                                     235/50R16

                                                                     235/55R16
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                11
                             Seite :                     6 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             JM                             e4*2001/116*0087*..
                             JMG                            e11*2001/116*0355*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             83 bis 129      Hyundai Tucson          205/65R16 M+S                     A02) bis A10)
                                                                     A93)                              BF1)

                                                                     205/70R16 M+S
                                                                     A93)

                                                                     215/65R16
                                                                     A93)

                                                                     225/60R16
                                                                     A01) A93) K03)

                                                                     235/60R16
                                                                     A01) K03)
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             TL                             e11*2007/46*2711*..
                             TL                             e5*2007/46*1084*..
                             TLE                            e11*2007/46*2724*..
                             TLE                            e5*2007/46*1076*..
                             TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 136      Hyundai Tucson          215/65R16                         A02) bis A10)
                                                                     A93)                              B33) BF1) EF0)

                                                                     215/70R16

                                                                     225/65R16
                                                                     A01) K03) K04)

                                                                     235/60R16
                                                                     A01) A93a) K04)

                                                                     235/65R16
                                                                     A01) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                11
                             Seite :                     7 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             XG                            e11*98/14*0109*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             120 bis 145     Hyundai XG             195/60R16 M+S                     A02) bis A10)
                                                                    A93)                              BF3)

                                                                     205/55R16

                                                                     205/60R16
                                                                     A01) K41)

                                                                     215/50R16

                                                                     215/55R16

                                                                     225/50R16
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                11
                             Seite :                     8 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse.

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 125 Nm

                             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                                  225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                11
                             Seite :                     9 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.

                             G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                                  235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                                  225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                                  beachten.

                             GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                  225/45R18, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                                  beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                                    mm aufzuweiten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                11
                             Seite :                     10 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             K41)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
                                      stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
                                      Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
                                    • das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
                                      nach oben zu formen,
                                    • der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
                                      Befestigungspunktes zu kürzen,
                                    • das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
                                      Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
                                      Türsicken).

                             K54)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
                                    Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
                                    auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

                             K55)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                    Maßnahmen erforderlich.
                                    • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
                                      Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
                                    • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
                                      unten um 5 mm zu kürzen,
                                    • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
                                      aufzuweiten.

                             K56)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
                                    Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
                                    Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                             K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
                                    • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
                                      Grad hinter der Radmitte umzulegen,
                                    • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             Die Anlage 11 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                             Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 17.10.2019