Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 1 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-656 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D4 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 § 22 52172, Erweiterung 03 Mittenlochdurchmesser: 66,6 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 735 kg Reifenabrollumfang: 2150 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm Schaftlänge 27 mm BF2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF3 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 27 mm BF4 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 175 Nm Schaftlänge 27 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 2 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 185/55R16 A02) bis A10) A93a) N195) BF1) 185/55R16 M+S A93a) 195/55R16 A01) K15) K23) 205/50R16 A01) K03) K04) K15) K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): § 22 52172, Erweiterung 03 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N205) BF2) E93) E100) EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen 195/60R16 M+S ab EG-Genehmigungs-Nr. W205) e1*2001/116*0470*04) 205/55R16 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 A01) K04) 235/50R16 A01) K01) K04) K13) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 120 Mercedes A-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (Kompaktlimousine 5 BF2) EF0) türig) 215/55R16 225/55R16 235/50R16 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 3 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 120 Mercedes A-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine 4 türig) BF2) EF0) 215/55R16 225/55R16 235/50R16 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise § 22 52172, Erweiterung 03 (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur K03) A93) BF1) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen 215/50R16 bis EG-Genehmigungs- K01) K04) Nr. e1*2001/116*0470*02) 225/50R16 K01) K04) K81) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A93) N205) BF2) E100) EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen 195/55R16 M+S ab EG-Genehmigungs-Nr. A93) W205) e1*2001/116*0470*04) 195/60R16 N205) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 215/50R16 A93) 215/55R16 G0X) 225/50R16 235/50R16 A01) G0X) K04) K13) K22) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 4 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Mercedes B-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) electric drive BF2) 215/55R16 A93a) 215/60R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 § 22 52172, Erweiterung 03 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 120 Mercedes B-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF2) EF0) Verbundlenker- 215/55R16 Hinterachse) 225/55R16 235/50R16 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 120 Mercedes B-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF2) EF0) Mehrlenker-Hinterachse) 215/55R16 225/55R16 235/50R16 A01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 5 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10) (Coupe, C204) N205) BF1) E110) EB1) EB2) EF0) 195/55R16 M+S 195/60R16 N205) 195/60R16 M+S 205/55R16 N215) 205/55R16 M+S § 22 52172, Erweiterung 03 215/50R16 N225) 215/55R16 N225) 225/50R16 N235) 235/50R16 N245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 115 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) (Limousine, W204) A94) N205) BF1) E104) EB1) EB2) EF0) 195/60R16 M+S A94) 205/55R16 A94) N215) 205/55R16 M+S A94) 215/55R16 A94) N225) 225/50R16 N235) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 6 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 135 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) BF2) E93a) E100) EF0) 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 A01) K04) 235/50R16 A01) K04) K13) § 22 52172, Erweiterung 03 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 7 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639 e9*2001/116*0048*.. 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/4 L275 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 195/65R16C A02) bis A10) (2. Generation W/V M00) N205) BF3) E106) EF0) ER2) 639, Ausführungen mit kleinster 205/65R16 Serienbereifung in N215) T99) 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) 205/65R16C N215) § 22 52172, Erweiterung 03 215/60R16 N225) T99) 215/60R16C N225) 215/65R16 N225) 215/65R16C N225) 225/55R16 A01) K04) T99) 225/60R16 A01) K04) 225/60R16C A01) K04) 235/55R16 A01) K01) K04) T98) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 8 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito, 195/65R16C A02) bis A10) e-Vito A94) ER2) M00) N205) B71a) BF4) E105) EF0) (W 447, Ausführungen mit Serienbereifung bis 195/75R16C 18Zoll; 2WD und 4WD) A01) A94) ER2) G01) M00) N205) 205/65R16 A94) ER2) N215) T99) 205/65R16C A94) ER2) N215) § 22 52172, Erweiterung 03 205/75R16C A01) A94) ER1) G01) K13) N215) 215/60R16 A94) ER2) N225) T99) 215/60R16C A94) ER2) N225) 215/65R16 A01) A94) ER2) G01) N225) T102) 215/65R16C A94) ER2) N225) 215/70R16 A01) A94) ER1) G01) K13) N225) 225/60R16 A94) ER2) T102) 225/60R16C A94) ER2) 225/65R16 A01) A94) ER2) G01) K13) 225/65R16C A01) A94) ER2) G01) K13) 235/55R16 A01) A94) ER2) K04) T98) 235/60R16 A01) A94) ER2) G01) K04) 235/65R16C A01) ER1) G01) K04) K13) K25) K123) K124) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 9 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in § 22 52172, Erweiterung 03 Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 10 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: • Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: § 22 52172, Erweiterung 03 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 130 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 175 Nm E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 11 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AE mit belüfteter Scheibe Ø322x32 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: § 22 52172, Erweiterung 03 • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AD mit belüfteter Scheibe Ø322x32 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 12 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. § 22 52172, Erweiterung 03 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 13 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. § 22 52172, Erweiterung 03 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO Nr. : RA-000958-D0-216 Anlage-Nr. : 25 Seite : 14 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-656 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. § 22 52172, Erweiterung 03 Die Anlage 25 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 25.07.2019