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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     1 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                  RC32-656
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                              D4
                             Radgröße:                                               6½Jx16H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        44 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
                             Lochzahl:                                                    5
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                      735 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             130 Nm
                                         Schaftlänge 27 mm
                             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                            130 Nm
                                         Schaftlänge 28 mm
                             BF3         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                            150 Nm
                                         Schaftlänge 27 mm
                             BF4         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                            175 Nm
                                         Schaftlänge 27 mm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     2 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             169                           e1*2001/116*0288*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             60 bis 142      Mercedes A-Klasse      185/55R16                         A02) bis A10)
                                                                    A93a) N195)                       BF1)

                                                                     185/55R16 M+S
                                                                     A93a)

                                                                     195/55R16
                                                                     A01) K15) K23)

                                                                     205/50R16
                                                                     A01) K03) K04) K15) K23)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             176                           e1*2007/46*0928*..
                             245G                          e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 135      Mercedes A-Klasse      195/60R16                         A02) bis A10)
                                             (Beim Typ 245G nur     N205)                             BF2) E93) E100) EF0)
                                             zulässig an
                                             Fahrzeugausführungen 195/60R16 M+S
                                             ab EG-Genehmigungs-Nr. W205)
                                             e1*2001/116*0470*04)
                                                                    205/55R16

                                                                     215/50R16
                                                                     A93a)

                                                                     215/55R16

                                                                     225/50R16
                                                                     A01) K04)

                                                                     235/50R16
                                                                     A01) K01) K04) K13)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2A                           e1*2007/46*1829*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             80 bis 120      Mercedes A-Klasse      205/60R16                         A02) bis A10)
                                             (Kompaktlimousine 5-                                     BF2) EF0)
                                             türig)                 215/55R16

                                                                     225/55R16

                                                                     235/50R16
                                                                     A01) K03) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     3 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2A                             e1*2007/46*1829*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 120      Mercedes A-Klasse        205/60R16                         A02) bis A10)
                                             (Limousine 4-türig)                                        BF2) EF0)
                                                                      215/55R16

                                                                      225/55R16

                                                                      235/50R16
                                                                      A01) K03) K04)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245                           e1*2001/116*0314*..
                             245G                          e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/55R16                           A01) bis A10)
                                             (Beim Typ 245G nur     K03)                                A93) BF1) E99)
                                             zulässig an
                                             Fahrzeugausführungen 215/50R16
                                             bis EG-Genehmigungs- K01) K04)
                                             Nr.
                                             e1*2001/116*0470*02)   225/50R16
                                                                    K01) K04) K81)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245G                           e1*2001/116*0470*..
                             246                            e1*2007/46*0751*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 135      Mercedes B- Klasse      195/55R16                          A02) bis A10)
                                             (Beim Typ 245G nur      A93) N205)                         BF2) E100) EF0)
                                             zulässig an
                                             Fahrzeugausführungen 195/55R16 M+S
                                             ab EG-Genehmigungs-Nr. A93) W205)
                                             e1*2001/116*0470*04)
                                                                     195/60R16
                                                                     N205)

                                                                      195/60R16 M+S
                                                                      W205)

                                                                      205/55R16

                                                                      215/50R16
                                                                      A93)

                                                                      215/55R16
                                                                      G0X)

                                                                      225/50R16

                                                                      235/50R16
                                                                      A01) G0X) K04) K13) K22)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     4 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656



                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245G                           e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             65              Mercedes B-Klasse       205/60R16                         A02) bis A10)
                                             electric drive                                            BF2)
                                                                     215/55R16
                                                                     A93a)

                                                                     215/60R16

                                                                     225/55R16

                                                                     235/50R16

                                                                     235/55R16
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2B                            e1*2007/46*1909*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 120      Mercedes B-Klasse       205/60R16                         A02) bis A10)
                                             (Ausführungen mit                                         BF2) EF0)
                                             Verbundlenker-          215/55R16
                                             Hinterachse)
                                                                     225/55R16

                                                                     235/50R16
                                                                     A01) K04)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2B                            e1*2007/46*1909*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 120      Mercedes B-Klasse       205/60R16                         A02) bis A10)
                                             (Ausführungen mit                                         BF2) EF0)
                                             Mehrlenker-Hinterachse) 215/55R16

                                                                     225/55R16

                                                                     235/50R16
                                                                     A01) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     5 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204                           e1*2001/116*0431*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             115             Mercedes C-Klasse      195/55R16                         A02) bis A10)
                                             (Coupe, C204)          N205)                             BF1) E110) EB1) EB2) EF0)

                                                                     195/55R16 M+S

                                                                     195/60R16
                                                                     N205)

                                                                     195/60R16 M+S

                                                                     205/55R16
                                                                     N215)

                                                                     205/55R16 M+S
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                                                     215/50R16
                                                                     N225)

                                                                     215/55R16
                                                                     N225)

                                                                     225/50R16
                                                                     N235)

                                                                     235/50R16
                                                                     N245)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204                           e1*2001/116*0431*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             88 bis 115      Mercedes C-Klasse      195/60R16                         A02) bis A10)
                                             (Limousine, W204)      A94) N205)                        BF1) E104) EB1) EB2) EF0)

                                                                     195/60R16 M+S
                                                                     A94)

                                                                     205/55R16
                                                                     A94) N215)

                                                                     205/55R16 M+S
                                                                     A94)

                                                                     215/55R16
                                                                     A94) N225)

                                                                     225/50R16
                                                                     N235)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     6 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             117                            e1*2007/46*1007*..
                             245G                           e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             80 bis 135      Mercedes CLA-Klasse     205/55R16                         A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi)                                        BF2) E93a) E100) EF0)
                                                                     215/50R16
                                                                     A93a)

                                                                     215/55R16

                                                                     225/50R16
                                                                     A01) K04)

                                                                     235/50R16
                                                                     A01) K04) K13)
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 120      Mercedes CLA-Klasse     205/60R16                         A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi)                                        BF2) EF0)
                                                                     215/55R16
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     7 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             639                             e9*2001/116*0048*..
                             639/2                           e1*2007/46*0457*..
                             639/4                           e1*2007/46*0458*..
                             639/4                           L275
                             639/5                           e1*2007/46*0459*..
                             639/5                           L720
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     195/65R16C                        A02) bis A10)
                                             (2. Generation W/V       M00) N205)                        BF3) E106) EF0) ER2)
                                             639, Ausführungen mit
                                             kleinster                205/65R16
                                             Serienbereifung in       N215) T99)
                                             16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
                                                                      205/65R16C
                                                                      N215)
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                                                      215/60R16
                                                                      N225) T99)

                                                                      215/60R16C
                                                                      N225)

                                                                      215/65R16
                                                                      N225)

                                                                      215/65R16C
                                                                      N225)

                                                                      225/55R16
                                                                      A01) K04) T99)

                                                                      225/60R16
                                                                      A01) K04)

                                                                      225/60R16C
                                                                      A01) K04)

                                                                      235/55R16
                                                                      A01) K01) K04) T98)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     8 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             639/2                           e1*2007/46*0457*..
                             639/4                           e1*2007/46*0458*..
                             639/5                           e1*2007/46*0459*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito, 195/65R16C                          A02) bis A10)
                                             e-Vito                    A94) ER2) M00) N205)                B71a) BF4) E105) EF0)
                                             (W 447, Ausführungen
                                             mit Serienbereifung bis 195/75R16C
                                             18Zoll; 2WD und 4WD) A01) A94) ER2) G01) M00) N205)

                                                                     205/65R16
                                                                     A94) ER2) N215) T99)

                                                                     205/65R16C
                                                                     A94) ER2) N215)
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                                                     205/75R16C
                                                                     A01) A94) ER1) G01) K13) N215)

                                                                     215/60R16
                                                                     A94) ER2) N225) T99)

                                                                     215/60R16C
                                                                     A94) ER2) N225)

                                                                     215/65R16
                                                                     A01) A94) ER2) G01) N225) T102)

                                                                     215/65R16C
                                                                     A94) ER2) N225)

                                                                     215/70R16
                                                                     A01) A94) ER1) G01) K13) N225)

                                                                     225/60R16
                                                                     A94) ER2) T102)

                                                                     225/60R16C
                                                                     A94) ER2)

                                                                     225/65R16
                                                                     A01) A94) ER2) G01) K13)

                                                                     225/65R16C
                                                                     A01) A94) ER2) G01) K13)

                                                                     235/55R16
                                                                     A01) A94) ER2) K04) T98)

                                                                     235/60R16
                                                                     A01) A94) ER2) G01) K04)

                                                                     235/65R16C
                                                                     A01) ER1) G01) K04) K13) K25) K123)
                                                                     K124)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     9 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     10 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656



                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
                                   • Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm.

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                                    Anzugsmoment: 130 Nm

                             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                    Anzugsmoment: 130 Nm

                             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                                    Anzugsmoment: 150 Nm

                             BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                                    Anzugsmoment: 175 Nm

                             E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                                    serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                             E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                                   Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                             E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                                    e1*2001/116*0470*02.

                             E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                                   e1*2001/116*0470*04.

                             E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                                   nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                                   • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                                   • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

                             E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                                   Mercedes Vito (W 447) :
                                   • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                                   • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                                   • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                                   Mercedes V-Klasse (W 447) :
                                   • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                                   • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                                   • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     11 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656



                             E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
                                   • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                                   • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
                                   • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
                                   • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
                                   • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
                                   • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

                             E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                                   Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                                   • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

                             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                                    • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AE mit belüfteter Scheibe Ø322x32 mm

                             EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
§ 22 52172, Erweiterung 04




                                    • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AD mit belüfteter Scheibe Ø322x32 mm

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                                  225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     12 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                                    kürzen.
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                                    bzw. auszuschneiden.

                             K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                                    klemmen bzw. auszuschneiden.

                             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                                    mm aufzuweiten.

                             K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                                    erforderlich:
                                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                                       seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
                                    • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
                                    • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
                                       der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

                             K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                                   erforderlich:
                                   • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
                                      vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
                                   • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                                   • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
                                      kürzen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     13 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                                   erforderlich:
                                   • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
                                      Bereich um 20mm warm einzuformen.
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                             N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-E0-216
                             Anlage-Nr. :                25
                             Seite :                     14 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656



                             T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§ 22 52172, Erweiterung 04




                             Die Anlage 25 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                             Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 17.10.2019