Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 1 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-656
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: D4
Radausführungskennz.: D4; Lk112
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 44 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 735 kg
Reifenabrollumfang: 2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 175 Nm
Schaftlänge 27 mm
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Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 185/55R16 A02) bis A10)
A93a) N195) BF1)
185/55R16 M+S
A93a)
195/55R16
A01) K15) K23)
205/50R16
A01) K03) K04) K15) K23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N205) BF1) E93) E100) EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 195/60R16 M+S
ab EG-Genehmigungs-Nr. W205)
e1*2001/116*0470*04)
205/55R16
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
A01) K04)
235/50R16
A01) K01) K04) K13)
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Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 3 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120 Mercedes A-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(Kompaktlimousine 5- BF1) EF0)
türig) 215/55R16
215/60R16
A01) K25)
225/55R16
235/50R16
A01) K03) K04)
235/55R16
A01) K03) K04) K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120 Mercedes A-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine 4-türig) BF1) EF0)
215/55R16
215/60R16
A01) K25)
225/55R16
235/50R16
A01) K03) K04)
235/55R16
A01) K03) K04) K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K03) A93) BF1) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 215/50R16
bis EG-Genehmigungs- K01) K04)
Nr.
e1*2001/116*0470*02) 225/50R16
K01) K04) K81)
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Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93) N205) BF1) E100) EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 195/55R16 M+S
ab EG-Genehmigungs-Nr. A93) W205)
e1*2001/116*0470*04)
195/60R16
N205)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
215/50R16
A93)
215/55R16
G0X)
225/50R16
235/50R16
A01) G0X) K04) K13) K22)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Mercedes B-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
electric drive BF1)
215/55R16
A93a)
215/60R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
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Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 5 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120 Mercedes B-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) EF0)
Verbundlenker- 215/55R16
Hinterachse)
225/55R16
235/50R16
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120 Mercedes B-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) EF0)
Mehrlenker-Hinterachse) 215/55R16
225/55R16
235/50R16
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10)
(Coupe, C204) N205) BF1) E110) EB1) EB2) EF0)
195/55R16 M+S
195/60R16
N205)
195/60R16 M+S
205/55R16
N215)
205/55R16 M+S
215/50R16
N225)
215/55R16
N225)
225/50R16
N235)
235/50R16
N245)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 6 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 115 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, W204) A94) N205) BF1) E104) EB1) EB2) EF0)
195/60R16 M+S
A94)
205/55R16
A94) N215)
205/55R16 M+S
A94)
215/55R16
A94) N225)
225/50R16
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 135 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) E93a) E100) EF0)
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
A01) K04)
235/50R16
A01) K04) K13)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 120 Mercedes CLA-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) EF0)
215/55R16
225/55R16
A01) K04)
235/50R16
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 7 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639 e9*2001/116*0048*..
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/4 L275
639/5 e1*2007/46*0459*..
639/5 L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 195/65R16C A02) bis A10)
(2. Generation W/V M00) N205) BF2) E106) EF0) ER2)
639, Ausführungen mit
kleinster 205/65R16
Serienbereifung in N215) T99)
16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
205/65R16C
N215)
215/60R16
N225) T99)
215/60R16C
N225)
215/65R16
N225)
215/65R16C
N225)
225/55R16
A01) K04) T99)
225/60R16
A01) K04)
225/60R16C
A01) K04)
235/55R16
A01) K01) K04) T98)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 8 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176 Mercedes V- Klasse, Vito, 195/65R16C A02) bis A10)
e-Vito A94) ER2) M00) N205) B71a) BF3) E105) EF0)
(W 447, Ausführungen
mit Serienbereifung bis 195/75R16C
18Zoll; 2WD und 4WD) A01) A94) ER2) G01) M00) N205)
205/65R16
A94) ER2) N215) T99)
205/65R16C
A94) ER2) N215)
205/75R16C
A01) A94) ER1) G01) K13) N215)
215/60R16
A94) ER2) N225) T99)
215/60R16C
A94) ER2) N225)
215/65R16
A01) A94) ER2) G01) N225) T102)
215/65R16C
A94) ER2) N225)
215/70R16
A01) A94) ER1) G01) K13) N225)
225/60R16
A94) ER2) T102)
225/60R16C
A94) ER2)
225/65R16
A01) A94) ER2) G01) K13)
225/65R16C
A01) A94) ER2) G01) K13)
235/55R16
A01) A94) ER2) K04) T98)
235/60R16
A01) A94) ER2) G01) K04)
235/65R16C
A01) ER1) G01) K04) K13) K25) K123)
K124)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 9 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 10 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
• Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 175 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 11 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
• Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
• Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
• Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
• Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
• Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AE mit belüfteter Scheibe Ø322x32 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AD mit belüfteter Scheibe Ø322x32 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 12 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
• die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 13 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
Bereich um 20mm warm einzuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000958-F0-216
Anlage-Nr. : 25
Seite : 14 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-656
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 25 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.07.2020