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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15a
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    RC32-656
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 V7
Radausführungskennz.:                                      V7; Lk112
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           46 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     57,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         710 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15a
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                            e9*2001/116*0050*..
5PN                           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147    Seat Altea, Altea XL,   195/55R16                            A02) bis A10)
              Toledo                  A93) N205)                           BF1)
              (außer Freetrack)
                                      195/55R16 M+S
                                      A93) W205)

                                      195/60R16
                                      A93) N205)

                                      195/60R16 M+S
                                      A93) W205)

                                      205/55R16
                                      A93) N215)

                                      205/55R16 M+S
                                      A93)

                                      215/50R16
                                      A93) N225)

                                      225/50R16
                                      A01) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                            e9*2001/116*0052*..
1PN                           e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155    Seat Leon               195/55R16                            A02) bis A10)
              (Ausführungen mit       A93) N205)                           BF1) EF0)
              kleinster
              Sommerbereifung         195/55R16 M+S
              195/.. oder 205/..)     A93) W205)

                                      195/60R16
                                      A93) N205)

                                      195/60R16 M+S
                                      A93) W205)

                                      205/55R16
                                      A93)

                                      215/50R16
                                      A01) A93) K03)

                                      225/50R16
                                      A01) K01)
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Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15a
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                          e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147   Seat Leon             225/50R16                              A01) bis A10)
              (Ausführungen mit                                            BF1) K01)
              kleinster             225/50R16 M+S
              Sommerbereifung
              225/..)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110    Seat Leon                 195/55R16                          A02) bis A10)
              (3-türer, 5-türer,        A93) N205)                         BF1) E61)
              Kombi; Ausführungen
              mit Verbundlenker-        195/60R16
              Hinterachse)              A93a) GC7) N205)

                                       205/55R16
                                       A93)

                                       215/50R16
                                       A93)

                                       215/55R16
                                       G0X)

                                       225/50R16

                                       235/50R16
                                       A01) G0X) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15a
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Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135    Seat Leon                 195/55R16                          A02) bis A10)
              (3-türer, 5-türer,        A93) N205)                         BF1) E62) EF0)
              Kombi; Ausführungen
              mit Mehrlenker-           195/60R16
              Hinterachse)              A93a) GC7) N205)

                                       205/55R16
                                       A93)

                                       215/50R16
                                       A93)

                                       215/55R16
                                       G0X)

                                       225/50R16

                                       235/50R16
                                       A01) G0X) K03) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                           e9*2007/46*3167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110    Seat Leon, Leon        195/55R16                             A02) bis A10)
              Sportstourer           A93) N205)                            BF2) E61)
              (Ausführungen mit
              Verbundlenker-         195/60R16
              Hinterachse)           A93) N205)

                                       205/55R16
                                       A93)

                                       205/60R16
                                       G1C)

                                       215/50R16
                                       A93)

                                       215/55R16
                                       A93a)

                                       225/50R16
                                       A93a)

                                       225/55R16
                                       A01) G01)

                                       235/50R16
                                       A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15a
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GC7)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15a
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 15a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2021