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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15b
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    RC32-656
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 V7
Radausführungskennz.:                                      V7; Lk112
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           46 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     57,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         710 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15b
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                            e11*2001/116*0230*..
1Z                            e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118    Skoda Octavia            205/55R16                           A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,                                           BF1) E45)
              Allrad; Ausführungen mit 215/50R16
              kleinsten Serienreifen
              in 15Zoll)               225/50R16
                                       A01) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                            e11*2001/116*0230*..
1Z                            e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147   Skoda Octavia            205/55R16 M+S                       A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,                                           BF1) E45) EF0)
              Allrad; Ausführungen mit 215/50R16 M+S
              kleinsten Serienreifen
              in 16Zoll oder 17Zoll)   225/50R16 M+S
                                       A01) K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                          e11*2001/116*0230*..
1Z                          e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118   Skoda Octavia Scout   205/55R16 M+S                          A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF1)

                                       205/60R16 M+S

                                       215/55R16 M+S

                                       215/60R16 M+S
                                       A01) K44)

                                       225/50R16 M+S

                                       225/55R16 M+S
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Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                           e11*2007/46*0243*..
5E                           e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110    Skoda Octavia          195/55R16                             A02) bis A10)
              (Limousine und         A93) N205)                            BF1) E57) E61)
              Kombi, Ausführungen
              mit Verbundlenker-     195/60R16
              Hinterachse)           A93) N205)

                                      205/55R16
                                      A93)

                                      215/50R16
                                      A93)

                                      215/55R16

                                      225/50R16

                                      235/50R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                           e11*2007/46*0243*..
5E                           e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135    Skoda Octavia           195/55R16                            A02) bis A10)
              (Limousine und          A93) N205)                           BF1) E58) E61) EF0)
              Kombi, Ausführungen
              mit                     195/60R16
              Mehrlenkerhinterachse ) A93) N205)

                                      205/55R16
                                      A93)

                                      215/50R16
                                      A93)

                                      215/55R16

                                      225/50R16

                                      235/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15b
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                            e11*2007/46*0243*..
5E                            e11*2007/46*0244*..
5E                            e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110    Skoda Octavia           195/55R16                            A02) bis A10)
              (Facelift ab 2017,      A93) N205)                           BF1) E57) E61a)
              Limousine und Kombi,
              Ausführungen mit        195/60R16
              Verbundlenker-          A93) N205)
              Hinterachse)
                                      205/55R16
                                      A93)

                                      215/50R16
                                      A93)

                                      215/55R16

                                      225/50R16

                                      235/50R16
                                      A01) K04) K51)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                            e11*2007/46*0243*..
5E                            e11*2007/46*0244*..
5E                            e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Skoda Octavia           205/55R16                            A02) bis A10)
              (Facelift ab 2017,      A93)                                 BF1) E58) E61a) EF0)
              Limousine und Kombi,
              Ausführungen mit        215/50R16
              Mehrlenkerhinterachse) A93)

                                      215/55R16

                                      225/50R16

                                      235/50R16
                                      A01) K04) K51)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15b
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                          e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135    Skoda Octavia Scout   205/55R16 M+S                          A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF1) E61)

                                     205/60R16 M+S

                                     215/55R16 M+S
                                     A93a)

                                     215/60R16 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NX                          e8*2007/46*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110    Skoda Octavia         205/60R16                              A02) bis A10)
              (Kombi, Ausführungen A93)                                    BF2) E62)
              mit Verbundlenker-
              Hinterachse)          215/55R16
                                    A93)

                                     225/55R16
                                     A93)

                                     235/50R16
                                     A93a)

                                     235/55R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NX                           e8*2007/46*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Skoda Octavia,         205/60R16                             A02) bis A10)
              Octavia RS             A93)                                  A11) BF2) E62a) EF0)
              (Kombi, Ausführungen
              mit Mehrlenker-        215/55R16
              Hinterachse)           A93)

                                     215/60R16
                                     A93a)

                                     225/55R16
                                     A93)

                                     235/50R16
                                     A93a)

                                     235/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15b
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                            e11*2001/116*0326*..
3T                            e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147    Skoda Superb 2          205/55R16                            A02) bis A10)
              (3T; Limousine,         A93)                                 BF1) E60) EF0)
              Kombi; bis Modelljahr
              2014)                   225/50R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                          e11*2007/46*0010*..
5L                          e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti            195/60R16                              A02) bis A10)
                                    A93) N205)                             BF1)

                                      195/60R16 M+S
                                      A93) W205)

                                      205/55R16
                                      A93) N215)

                                      205/55R16 M+S
                                      A93)

                                      205/60R16
                                      A93) G0U) N215)

                                      205/60R16 M+S
                                      A93) G0U)

                                      215/55R16
                                      A93)

                                      215/60R16
                                      G0U)

                                      225/50R16
                                      A93)

                                      225/55R16
                                      A93) G0U)

                                      235/50R16
                                      A93)

                                      235/55R16
                                      G0U)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15b
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15b
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21

E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
      • e8*2007/46*0318*

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung
       I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
      Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :                 15b
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-656


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K44)   Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
       Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
       drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
          eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 15b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2021