Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001457 Gutachten Nr. : CE-000186-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 17 Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-656 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-656 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: PV Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 47 mm R124 E1*124R00/01*1457*00 Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 620 kg bei Reifenabrollumfang: 2150 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : CITROEN Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment 3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde laut Bedienungs- M12x1,25, Schaftlänge 28 mm anleitung Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001457 Gutachten Nr. : CE-000186-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 17 Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3 e2*2007/46*0356*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 121 Citroen C4 Picasso, Grand 205/60R16 A03)A05)A06)A10) C4 Picasso (KOMBI, MULTI- PURPOSE-VEHICLE) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit R124 E1*124R00/01*1457*00 der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder des Typs RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 17.08.2018