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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-D0-216
                             Anlage-Nr. :                20
                             Seite :                     1/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                  RC32-656
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                              D4
                             Radgröße:                                               6½Jx16H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        49 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
                             Lochzahl:                                                    5
§ 22 52172, Erweiterung 03




                             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                      735 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             130 Nm
                                         Schaftlänge 27 mm
                             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                            130 Nm
                                         Schaftlänge 28 mm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-D0-216
                             Anlage-Nr. :                20
                             Seite :                     2/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             169                           e1*2001/116*0288*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             60 bis 142      Mercedes A-Klasse      185/55R16                         A02) bis A10)
                                                                    A93) N195)                        BF1)

                                                                     185/55R16 M+S
                                                                     A93)

                                                                     195/55R16
                                                                     A93a)

                                                                     205/50R16

                                                                     205/55R16
                                                                     A01) G7Z) K15) K23)
§ 22 52172, Erweiterung 03




                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             176                           e1*2007/46*0928*..
                             245G                          e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 135      Mercedes A-Klasse      195/60R16                         A02) bis A10)
                                             (Beim Typ 245G nur     N205)                             BF2) E93) E100) EF0)
                                             zulässig an
                                             Fahrzeugausführungen 195/60R16 M+S
                                             ab EG-Genehmigungs-Nr. W205)
                                             e1*2001/116*0470*04)
                                                                    205/55R16
                                                                    A93)

                                                                     215/50R16
                                                                     A93)

                                                                     215/55R16

                                                                     225/50R16

                                                                     235/50R16
                                                                     A01) K04)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245                           e1*2001/116*0314*..
                             245G                          e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/55R16                         A02) bis A10)
                                             (Beim Typ 245G nur     A93)                              BF1) E99)
                                             zulässig an
                                             Fahrzeugausführungen 215/50R16
                                             bis EG-Genehmigungs- A93a)
                                             Nr.
                                             e1*2001/116*0470*02)   225/50R16
                                                                    A01) K01)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-D0-216
                             Anlage-Nr. :                20
                             Seite :                     3/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245G                           e1*2001/116*0470*..
                             246                            e1*2007/46*0751*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 135      Mercedes B- Klasse      195/55R16                         A02) bis A10)
                                             (Beim Typ 245G nur      A93) N205)                        BF2) E100) EF0)
                                             zulässig an
                                             Fahrzeugausführungen 195/55R16 M+S
                                             ab EG-Genehmigungs-Nr. A93) W205)
                                             e1*2001/116*0470*04)
                                                                     195/60R16
                                                                     N205)

                                                                     195/60R16 M+S
                                                                     W205)

                                                                     205/55R16
                                                                     A93)
§ 22 52172, Erweiterung 03




                                                                     215/50R16
                                                                     A93)

                                                                     215/55R16
                                                                     G0X)

                                                                     225/50R16

                                                                     235/50R16
                                                                     A01) G0X) K13) K22)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245G                           e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             65              Mercedes B-Klasse       205/60R16                         A02) bis A10)
                                             electric drive          A93a)                             BF2)

                                                                     215/55R16
                                                                     A93a)

                                                                     215/60R16

                                                                     225/55R16

                                                                     235/50R16

                                                                     235/55R16
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-D0-216
                             Anlage-Nr. :                20
                             Seite :                     4/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204                           e1*2001/116*0431*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             115             Mercedes C-Klasse      195/55R16                         A02) bis A10)
                                             (Coupe, C204)          A94) N205)                        BF1) E110) EB1) EB2) EF0)

                                                                     195/55R16 M+S
                                                                     A94)

                                                                     195/60R16
                                                                     A94) N205)

                                                                     195/60R16 M+S
                                                                     A94)

                                                                     205/55R16
                                                                     A94) N215)
§ 22 52172, Erweiterung 03




                                                                     205/55R16 M+S
                                                                     A94)

                                                                     215/50R16
                                                                     A94) N225)

                                                                     215/55R16
                                                                     A94) N225)

                                                                     225/50R16
                                                                     A94) N235)

                                                                     235/50R16
                                                                     A94a) N245)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204                           e1*2001/116*0431*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             88 bis 115      Mercedes C-Klasse      195/60R16                         A02) bis A10)
                                             (Limousine, W204)      N205)                             A94) BF1) E104) EB1) EB2) EF0)

                                                                     195/60R16 M+S

                                                                     205/55R16
                                                                     N215)

                                                                     205/55R16 M+S

                                                                     215/55R16
                                                                     N225)

                                                                     225/50R16
                                                                     N235)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-D0-216
                             Anlage-Nr. :                20
                             Seite :                     5/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             117                            e1*2007/46*1007*..
                             245G                           e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             80 bis 135      Mercedes CLA-Klasse     205/55R16                         A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi)      A93)                              BF2) E93a) E100) EF0)

                                                                     215/50R16
                                                                     A93)

                                                                     215/55R16

                                                                     225/50R16

                                                                     235/50R16
§ 22 52172, Erweiterung 03




                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-D0-216
                             Anlage-Nr. :                20
                             Seite :                     6/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).
§ 22 52172, Erweiterung 03




                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                                    Anzugsmoment: 130 Nm

                             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                    Anzugsmoment: 130 Nm

                             E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                                    serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                             E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                                   Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                             E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                                    e1*2001/116*0470*02.

                             E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                                   e1*2001/116*0470*04.

                             E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                                   nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                                   • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                                   • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-D0-216
                             Anlage-Nr. :                20
                             Seite :                     7/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656



                             E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                                   Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                                   • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

                             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                                    • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AE mit belüfteter Scheibe Ø322x32 mm

                             EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                                    • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW AD mit belüfteter Scheibe Ø322x32 mm

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§ 22 52172, Erweiterung 03




                                  einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                                  225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             G7Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/40R18,
                                  215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-D0-216
                             Anlage-Nr. :                20
                             Seite :                     8/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656



                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                                    kürzen.

                             K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                                    bzw. auszuschneiden.
§ 22 52172, Erweiterung 03




                             K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                                    klemmen bzw. auszuschneiden.

                             N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000958-D0-216
                             Anlage-Nr. :                20
                             Seite :                     9/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-656


                             W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             Die Anlage 20 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 25.07.2019
§ 22 52172, Erweiterung 03