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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
                             Seite :                     1 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                          RC32-707
                             Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                               Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                                       T3
                             Radgröße:                                                         7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
                             Lochzahl:                                                             5
§ 22 52202, Erweiterung 02




                             Mittenlochdurchmesser:                                            60,1 mm
                             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                                    ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                               740 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:       TOYOTA

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                             moment
                             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                  110 Nm
                             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                  120 Nm

                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 205/50R17                              A02) bis A10)
                                             IS250, IS250C                                                BF1) E68) EF0)
                                             (Stufenheck, Cabrio)    215/45R17

                                                                     225/45R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             XE2(A)                           e11*2001/116*0206*..
                             XE2(A)                           e6*2007/46*0346*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             133 bis 153     Lexus IS200T, IS250,      205/50R17                           A02) bis A10)
                                             IS300H                    A94a)                               BF1) E69) EF0)
                                             (Nur zulässig an
                                             Fahrzeugen ab EG-         215/45R17
                                             Nummer                    A94)
                                             e11*2001/116*0206*10
                                             bzw. EG-Nummer:           225/45R17
                                             e6*2007/46*0346*00)       A94a)

                                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                                      vorne              hinten
                                                                      205/50R17          225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         A94a)              BF1) E69) EF0) V00)
§ 22 52202, Erweiterung 02




                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             AZ1                            e6*2007/46*0111*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             114 bis 175     Lexus NX200t, NX300, 225/60R17                                A02) bis A10)
                                             NX300h                                                        BF1) EF0)
                                                                     225/65R17

                                                                      235/60R17

                                                                      245/60R17


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             XU3(A)                        e6*2001/116*0090*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             150 bis 203     Lexus RX300, RX350     225/60R17                              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)

                             Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                             ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
                             ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
                             Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             112 bis 127   Lexus UX               215/60R17                                A02) bis A10)
                                                                  A93)                                     BF1)

                                                                      225/55R17
                                                                      A01) A93) K03)

                                                                      235/55R17
                                                                      A01) A93a) K03)

                                                                      245/50R17
                                                                      A01) A93) K01) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
                             E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
                             E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
                             E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
                             HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
                             Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 130    Toyota Auris             195/45R17                           A02) bis A10)
                                           (1. Generation)          A93) G7G) N205) T85)                BF1) E58)

                                                                      205/45R17
                                                                      A93) N215)

                                                                      205/50R17
                                                                      G7F) N215)

                                                                      215/45R17
§ 22 52202, Erweiterung 02




                                                                      225/45R17
                                                                      G7F)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
                             E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
                             HE15U(A)                        e11*2007/46*0018*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             73 bis 97       Toyota Auris             205/45R17                         A02) bis A10)
                                             (2. Generation,          A93a) N215)                       BF1) E59) E61)
                                             Ausführungen mit
                                             Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                                                      A01) K88) N215)

                                                                      215/45R17
                                                                      N225)

                                                                      225/45R17
                                                                      A01) K03)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
                             Seite :                     4 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
                             E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 73       Toyota Auris             205/45R17                          A02) bis A10)
                                             (2. Generation,          A93a) N215)                        BF1) E59) E60)
                                             Ausführungen mit
                                             Verbundlenker-           205/50R17
                                             Hinterachse)             A01) K28) K88) N215)

                                                                      215/45R17
                                                                      A01) K28)

                                                                      225/45R17
                                                                      A01) K03) K28)
§ 22 52202, Erweiterung 02




                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             T25                             e11*2001/116*0196*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 130     Toyota Avensis           205/50R17                          A02) bis A10)
                                             (Fahrzeuge vor Facelift A01) K65) K66)                      BF1)
                                             2006, ohne
                                             Serienbereifung          215/45R17
                                             215/50R17)
                                                                      225/45R17
                                                                      A01) K65)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             T25                             e11*2001/116*0196*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 130     Toyota Avensis            205/50R17                         A02) bis A10)
                                             (Fahrzeuge ab Facelift                                      BF1)
                                             2006, mit Serienbereifung 215/45R17
                                             215/50R17)
                                                                       215/50R17
                                                                       A01) K50) K63) K65) K66)

                                                                      225/45R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
                             Seite :                     5 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             T27                            e11*2001/116*0331*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             82 bis 130      Toyota Avensis          205/50R17                          A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi)      A93) G5V) N215)                    BF1) EF0)

                                                                      205/55R17
                                                                      N215)

                                                                      215/50R17

                                                                      215/55R17
                                                                      G0Z)

                                                                      225/45R17
                                                                      G5V)

                                                                      225/50R17
§ 22 52202, Erweiterung 02




                                                                      235/50R17
                                                                      A01) G0Z) K01) K04)


                             Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                             AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
                             AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
                             AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
                             AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
                             Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             72 bis 85     Toyota C-HR            215/55R17                             A01) bis A10)
                                                                                                        BF2) EF0) K01) K91)
                                                                      215/60R17

                                                                      225/55R17
                                                                      K04)

                                                                      235/50R17
                                                                      K04)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             R1                              e11*2001/116*0222*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             81 bis 100      Toyota Corolla Verso     205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                                                        BF1)
                                                                      215/45R17

                                                                      215/50R17
                                                                      A01) G8T) K68)

                                                                      225/45R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
                             Seite :                     6 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             R1                              e11*2001/116*0222*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             130             Toyota Corolla Verso     215/45R17                         A02) bis A10)
                                                                                                        BF1)
                                                                      215/50R17
                                                                      A01) K68)

                                                                      225/45R17


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 97       Toyota Corolla          205/45R17                          A02) bis A10)
                                             (Stufenheck)            A93a) N215)                        BF1) E67)
§ 22 52202, Erweiterung 02




                                                                      205/45R17 M+S
                                                                      A93a)

                                                                      205/50R17
                                                                      A01) G6D) K12) K88) N215)

                                                                      205/50R17 M+S
                                                                      A01) G6D) K12) K88)

                                                                      215/45R17
                                                                      A01) K12)

                                                                      225/45R17
                                                                      A01) G6D) K12)


                             Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                             ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
                             Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             72 bis 112    Toyota Corolla          195/50R17                            A02) bis A10)
                                           (Schrägheck, Kombi)     N205)                                A93) BF1) EF0)

                                                                      205/45R17

                                                                      205/50R17

                                                                      215/45R17

                                                                      225/45R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
                             Seite :                     7 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
                             XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
                             XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
                             XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             73              Toyota Prius Plus        205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                      A01) K88)                         BF1)

                                                                      215/50R17
                                                                      A01) K25) K88)

                                                                      225/45R17


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
§ 22 52202, Erweiterung 02




                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 130     Toyota RAV4              215/65R17                         A02) bis A10)
                                             (ohne                    A93) N225)                        BF1) E62) EF0)
                                             Serienverbreiterung,
                                             nur bis EG-              225/60R17
                                             Genehmigungs-Nr.:        A93)
                                             e6*2001/116*0105*08)
                                                                      225/65R17

                                                                      235/60R17
                                                                      A01) K01)

                                                                      245/55R17
                                                                      A01) K01) K04)

                                                                      255/55R17
                                                                      A01) K01) K04)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 130     Toyota RAV4              215/65R17                         A02) bis A10)
                                             (mit                     A93) N225)                        BF1) E62) EF0)
                                             Serienverbreiterung,
                                             nur bis EG-              225/60R17
                                             Genehmigungs-Nr.:        A93)
                                             e6*2001/116*0105*08)
                                                                      225/65R17

                                                                      235/60R17

                                                                      245/55R17

                                                                      255/55R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
                             Seite :                     8 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
                             XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             91 bis 114      Toyota RAV4             215/65R17                         A02) bis A10)
                                             (nur Ausführungen ab    A93) N225)                        BF2) E63) EF0)
                                             EG-Genehmigungs-Nr.:
                                             e6*2001/116*0105*09     215/65R17 M+S
                                             bzw.                    A93)
                                             e6*2007/46*0166*00)
                                                                     225/65R17
                                                                     G6X)

                                                                     235/60R17
                                                                     A93)

                                                                     245/60R17
                                                                     G6X)
§ 22 52202, Erweiterung 02




                                                                     255/55R17
                                                                     A01) K01)


                             Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                             XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
                             XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
                             Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             129 bis 131   Toyota RAV4            225/65R17                            A02) bis A10)
                                                                  A93)                                 BF1) EF0)

                                                                     225/70R17
                                                                     A93a) GCE)

                                                                     235/60R17
                                                                     A93)

                                                                     235/65R17
                                                                     A93a) GCE)

                                                                     245/60R17
                                                                     A93a)

                                                                     255/55R17
                                                                     A01) A93a) K01)

                                                                     255/60R17
                                                                     A01) GCE) K01)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
                             Seite :                     9 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             AR2                           e11*2001/116*0350*..
                             AR2N                          e11*2007/46*0117*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             82 bis 130      Toyota Verso           205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                    A93) N215)                        BF1)

                                                                     205/55R17
                                                                     N215)

                                                                     215/50R17

                                                                     215/55R17

                                                                     225/45R17

                                                                     225/50R17
§ 22 52202, Erweiterung 02




                                                                     235/50R17
                                                                     A01) K83)


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
                             Seite :                     10 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707



                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§ 22 52202, Erweiterung 02




                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 120 Nm

                             E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
                                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

                             E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
                                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

                             E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

                             E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

                             E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
                             Seite :                     11 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
                                    bzw. e6*2007/46*0166*00

                             E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

                             E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

                             E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 bzw.
                                    e6*2007/46*0346*00

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§ 22 52202, Erweiterung 02




                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.

                             G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                                  225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                                  205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.

                             G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                                  205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                                  beachten.

                             G7G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
                                  215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.

                             GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52202, Erweiterung 02




                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

                             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                                    mm aufzuweiten.

                             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                             K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
                                    hinteren Stoßfänger umzulegen.

                             K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
                                    von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

                             K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
                                    Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
                                    auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
                                    werden.

                             K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
                                    Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
                                    Maßnahmen erforderlich:
                                    • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
                                      umzulegen,
                                    • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
                                      komplett vom Halter zu entfernen,
                                    • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
                                    • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
                                      kürzen,
                                    • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

                             K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                                    erforderlich.
                                    • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
                                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen
                                       und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
                                    • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.
§ 22 52202, Erweiterung 02




                             K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
                                      Radmitte sind zu entfernen,
                                    • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                                      umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                             K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
                                      eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                                    • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
                                      umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

                             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-C0-216
                             Anlage-Nr. :                35
                             Seite :                     14 / 14
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                                    eines entsprechenden Nachweises.

                             Die Anlage 35 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                             Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 17.05.2019
§ 22 52202, Erweiterung 02