Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-707
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: N42
Radausführungskennz.: N42, Lk114,3
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 740 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: NISSAN
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP-578D2 120 Nm
BF2 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 110 Nm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 23 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 110 Nm
Schaftlänge 22,5 mm
BF5 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 120 Nm
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Nr. : RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V37 e13*2007/46*1378*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Nissan Infiniti Q50, 225/55R17 A02) bis A10)
Infiniti Q50 Hybrid A11) B28) BF1) EF0)
(2WD + 4WD) 235/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ME0M e11*2007/46*1340*..
ME0M e5*2007/46*1028*..
ME0N e11*2007/46*1339*..
ME0N e5*2007/46*1035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Nissan e-NV200 215/45R17 A01) bis A10)
BF2) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157 Nissan Juke 205/55R17 A02) bis A10)
(Allrad) N215) BF2)
215/50R17
A01) K01) K04)
215/55R17
A01) K01) K04)
225/50R17
A01) K01) K04)
235/50R17
A01) K01) K04)
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Nr. : RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
F15 e3*2007/46*0162*..
F15 e5*2007/46*1031*..
F15-LPG e3*2007/46*0225*..
F15M e3*2007/46*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160 Nissan Juke, Nissan 205/55R17 A02) bis A10)
Juke Bifuel N215) BF2) E19)
(Frontantrieb)
205/55R17 M+S
215/50R17
A01) K01) K04)
215/55R17
A01) K01) K04)
225/50R17
A01) K01) K04)
235/50R17
A01) K01) K04) K74)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F16 e9*2007/46*6697*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 86 Nissan Juke 215/55R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A93) BF3) E19)
215/60R17
A93)
225/55R17
A93)
235/50R17
A93a)
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Nr. : RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0 e11*2007/46*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Nissan Leaf 205/45R17 A02) bis A10)
A01) A93) G01) BF2)
205/50R17
A93a)
215/45R17
A01) A93) G01)
215/50R17
A01) K01)
225/45R17
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1 e9*2007/46*6537*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 Nissan Leaf 205/45R17 A02) bis A10)
(mit Batterie 40kWh, A01) A93) G01) BF2)
62kWh)
205/50R17
215/45R17
A01) A93) G01)
225/45R17
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C13 e9*2007/46*3086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Nissan Pulsar 205/50R17 A02) bis A10)
BF2)
215/45R17
A93)
215/50R17
A01) GDY) K01)
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J10 e11*2001/116*0295*..
J10 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110 Nissan Qashqai, 215/60R17 A02) bis A10)
Qashqai+2 A98a) BF2)
225/55R17
A93) A98a)
235/55R17
245/50R17
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J11 e11*2007/46*0963*..
J11 e5*2007/46*1029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Nissan Qashqai 215/55R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb + Allrad) A93a) BF4)
215/60R17
225/55R17
235/50R17
A01) K04)
235/55R17
A01) K04)
245/50R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127 Nissan X-Trail 215/60R17 A02) bis A10)
(bis EG- A93) BF2)
Genehmigungs-Nr.:
e1*2001/116*0432*05) 225/55R17
A93)
235/55R17
245/50R17
A01) K03) K04)
255/50R17
A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6/9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Nissan X-Trail 225/60R17 A02) bis A10)
(ab EG- BF2)
Genehmigungs-Nr.: 235/55R17
e1*2001/116*0432*06)
245/55R17
A01) K03) K04)
255/50R17
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T32 e13*2007/46*1456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130 Nissan X-Trail 225/65R17 A02) bis A10)
(Serie 225/65R17 ww. A93) BF5) EF0)
225/55R19)
235/60R17
A93)
235/65R17
G0F)
245/60R17
A01) K01) K02)
255/55R17
A01) K01) K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
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Anlage-Nr. : 2
Seite : 7/9
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Teiletyp : RC32-707
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
• belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP-578D2
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Anzugsmoment: 110 Nm
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Teiletyp : RC32-707
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 22,5 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Anzugsmoment: 120 Nm
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GDY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/45R18, 215/50R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9/9
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-707
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte
um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
entsprechend zu kürzen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 24.02.2021